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Zulassung
Auto zulassen - nicht nur Führerschein-Neulinge haben Bedarf

Kfz Zulassung Neuwagen Wenn im Ausland von Deutschland gesprochen wird, kommt das Thema früher oder später auf die vermeintlich übermäßige Bürokratie, die Bürgern nicht selten Kopfschmerzen bereitet. Auch wenn hierzulande im internationalen Vergleich tatsächlich in höherem Maße staatliche Vorschriften gemacht werden, so haben die klaren Regeln doch am Ende nur zum Ziel, den Verbrauchern klare Richtungen vorzugeben. An der Verärgerung vieler Bürger ändert dies aber letzten nur wenig, wenn sie etwa infolge eines Umzugs ihr Auto zulassen müssen bei der zuständigen
Zulassungsbehörde. Dabei hat sich gerade in diesem Bereich in den vergangenen Jahren doch einiges getan, was den Bürgern das Leben erleichtern soll und kann.


Etliche Reformen bei Unterlagen in den vergangenen Jahren
So hat der Gesetzgeber im Frühjahr des Jahres 2007 eine Vereinheitlichung der Zulassungsverordnung vorgenommen, damit die Fahrzeughalter mit Anmeldebedarf nicht wie früher erst umständlich herausfinden müssen, welche Unterlagen und Dokumente eigentlich erforderlich sind, damit sie ihr Auto zulassen können bei der Behörde. Nichtsdestotrotz bestehen auch weiterhin je nach Fahrzeug einige Unterschiede, die von Besuchern der Zulassungsbehörden zu berücksichtigen sind, doch dazu später mehr. Schon im Herbst des Jahres 2005 waren im gesamten Bundesgebiet Reformen im Rahmen der Fahrzeug-Zulassung umgesetzt worden durch den Gesetzgeber. So traten die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II an die Stelle des früheren Fahrzeugscheins und des Fahrzeugbriefs. Allerdings werden diese Unterlagen nur ausgehändigt, wenn Bürger nach dem Stichtag 1. Oktober 2005 ihr Auto zulassen. Eine Umschreibung der Dokumente bei vorher angemeldeten Fahrzeugen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Legen die Verbraucher selbst Wert auf eine Umschreibung, ist mit Kosten in Höhe von meist fünf bis zehn Euro zu rechnen.


Fahrzeugbescheinigungen I und II statt Fahrzeugschein und -brief
In den neuen Papieren sind einheitliche Codes leichteren zur Identifizierung zu finden. Ein weiterer Vorteil für die Besitzer der Fahrzeuge: Die veränderten Zulassungsbescheinigungen sind weit besser gegen mutmaßliche Fälschungen geschützt. Verbraucher, die ein älteres Auto zulassen, bekommen von der Zulassungsbehörde die entsprechenden aktualisierten Dokumente, wenn sie Fahrzeugschein und -brief einreichen bei der Anmeldung. Eine wichtige Rolle spielen die Bescheinigungen I und II auch deshalb, weil die Dokumente im Zuge der zunehmenden Internationalisierung deutlich schnellere Abwicklungen ermöglichen. Für die meisten Bürger hat dieser Aspekt jedoch wohl eher keine Bedeutung, wenngleich immer mehr Konsumenten auch den grenzübergreifenden Autokauf in Betracht ziehen, weil gerade Re-Importe zu teils deutlich günstigeren Konditionen zu haben sind.
Auto zulassen


Viele Behörden setzen Zustimmung zum Lastschriftverfahren voraus
Wer ein Auto zulassen möchten, muss eine ganze Reihe wichtiger Unterlagen einreichen. Welche Dokumente genau vorliegen müssen, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug handelt. Soll ein vormals stillgelegtes Auto zugelassen werden, gelten bedingt ebenfalls andere Anforderungen. Gleich ist vor allem ein Punkt, wenn Bürger ein Auto zulassen wollen: Immer häufiger ist die Anmeldung zum Lastschriftverfahren Grundvoraussetzung für die Kfz-Zulassung. Auf diesem Weise wollen die Behörden auf Nummer sicher gehen, damit auch wirklich regelmäßige Zahlungen erfolgen. Ein ernstes Problem können bestehende Steuerschulden sein, wenn Verbraucher ihr Auto zulassen. Hier gilt es vorab Altlasten zu beseitigen, damit die Behörde auch wirklich grünes Licht für den Zulassungswunsch gibt.


Personalausweis, Gewerbenachweis und Auszug aus Vereinsregister
Zu den weiteren Unterlagen für die Auto-Zulassung gehört ein gültiger Personalausweis, auf dem aktuelle Adresse vermerkt ist. Dieser Hinweis ist vor allem dann wichtig, wenn die Zulassung nach einem Umzug vorgenommen werden soll. Die Ummeldung des Wohnsitzes muss also der Kfz-Anmeldung vorausgegangen sein. Alternativ zum Personalausweis können Behördenbesucher auch einen gültigen Reisepass einreichen, erforderlich ist hier auch eine aktuelle Meldebestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes.

Übrigens: Nicht nur Personen im juristischen Sinne können ein Auto zulassen. Auch gewerbliche Anmeldungen oder Anmeldungen für Vereine sind möglich. In diesem Zusammenhang müssen entsprechende Gewerbenachweise oder Auszüge aus den entsprechenden Melderegistern eingereicht werden. Die Anmeldung für eine Firma erfolgt entweder am Sitz des Unternehmens oder im Zulassungsgebiet der jeweiligen Zweigstelle, für die das Auto zugelassen werden soll.


Auto zulassung Bestätigung der Kfz-Versicherung obligatorisch
Von Seiten der Kfz-Versicherung mussten Versicherungsnehmer früher die so genannte Doppelkarte vorlegen. Diese wurde inzwischen durch die so genannte Elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt. Diese kann in digitaler Form übersendet werden, so dass Neukunden deutlich schneller ihr Auto zulassen können und nicht auf die Zustellung der Bescheinigung per Post warten müssen. Auch minderjährige Bürger können ein Auto zulassen. In diesem Zusammenhang muss jedoch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.

Wer ein gebrauchtes Auto zulassen muss, sollte bereits beim ersten Gang zur Zulassungsstelle die früheren Kennzeichen mitführen, sofern diese noch verfügbar sind. Zudem verlangt die Behörde die Vorlage von Abgas- und TÜV-Gutachten. Bei Anmeldung eines Oldtimers verlangt die Zulassungsbehörde zusätzlich ein Gutachten, dass die Einstufung als Oldtimer bestätigt. Wichtig in diesem Zusammenhang: Das anzumeldende Fahrzeug muss vor 30 Jahren oder vor noch längerer Zeit zum ersten für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen worden sein.


Ausländische Fahrzeuge machen vielfach weitere Unterlagen erforderlich
Soll ein stillgelegter Gebrauchtwagen zugelassen werden, müssen Fahrzeughalter neben den genannten Dokumenten auch die Abmeldebescheinigung einreichen, die eine vormalige Stilllegung bestätigt. Bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland stammen, können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Hier bestehen mitunter Unterschiede zwischen solchen Autos, die aus der Europäischen Union kommen, und Autos, die außerhalb der EU erworben wurden. In diesem Punkt sollten sich Verbraucher ganz genau informieren, welche Dokumente möglicherweise erst noch zu besorgen sind. Wie bei der Anmeldung eines neuen Wohnsitzes können auch Fahrzeughalter auch Dritte mit dem Behördengang beauftragen, damit diese das Auto zulassen. Im zeitlichen Zusammenhang mit einem Umzug fehlt es manchmal an der nötigen Zeit für den Termin bei der Behörde. Grundsätzlich müssen in diesem Fall eine Vollmacht des eigentlichen Fahrzeughalters sowie der Personalausweis des Halters für die Zulassung mitgebracht werden. Die Vollmacht ist auch dann verlangt, wenn die Anmeldung für den eigenen Ehepartner erledigt werden soll.


Ein häufiger aber ausgesprochen Hinweis zum Schluss: Wer sein Auto zulassen möchte, kann sich schon vorher per Internet informieren, wo die zuständige Behörde ihren Sitz hat und wann die Zulassungsstelle geöffnet hat. Selbst für Langschläfer lohnt es sich, ausnahmsweise früh das Bett zu verlassen. Vielfach beginnen die Sprechstunden bereits in den frühen Morgenstunden. Je früher man vor Ort ist, desto bessere stehen die Chancen, schon nach einigen Minuten mit der Zulassung fertig zu sein.




rand_h



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