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| Auto -und KFZ Versicherung für Autos mit Feinstaubplakette und Rußpartikelfilter. |
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| Kfz zulassen - Frühaufsteher sind bei der Behörde schnell versorgt |
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Das stetig weiter zusammenrückende Europa hinterlässt in allen Bereichen des Lebens deutliche Spuren. Während erst jetzt allmählich einheitliche Richtlinien für die Bankenbranche geschaffen werden, um den Markt zu öffnen, gibt es im Bereich der Kfz Zulassung schon seit einigen Jahren fortschreitende Bemühungen, um den Bürgern die übliche Arbeit zu erleichtern, wenn sie ihr Kfz zulassen möchten. Schon seit Herbst des Jahres 2005 gelten innerhalb der Europäischen Union einheitliche Richtlinien, die im Rahmen einer Anmeldung der verschiedenen Kraftfahrzeuge zugrunde gelegt und von den Verbrauchern berücksichtigt werden müssen. |
Einheitliche Versicherungsnachweise für mehr Transparenz
Eine wesentliche Veränderung findet sich in diesem Bereich bei der Nachweispflicht der Verbraucher über eine bestehende Kfz Versicherung. Bis vor einigen Jahren mussten Versicherungsnehmer die so genannte Doppelkarte vorlegen, wenn sie ihr Kfz zulassen wollten. Inzwischen verlangen die Zulassungsstellen die eVB-Nummer. Hierbei handelt es sich um die elektronische Versicherungsbestätigung, die für eine raschere und sicherere Nachweisbarkeit des Versicherungsschutzes sorgt, auch über die Landesgrenzen hinaus. Durch die europaweite Vereinheitlichung ist dafür gesorgt, dass auch dann der Nachweis schnell erbracht werden kann, wenn Fahrzeughalter im Ausland ein Kfz zulassen wollen. |
Zulassungsbescheinigungen statt Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
Die zweite zentrale Veränderung erleben Fahrzeughalter, die ein älteres Kfz anmelden möchten. Waren früher noch Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief erforderlich, wurden diese beiden Dokumente inzwischen durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und II ersetzt. Einen Austausch müssen Verbraucher mit einem angemeldeten Fahrzeug aber nicht vornehmen lassen. Wird eine Ummeldung vorgenommen oder ein bereits seit einigen Jahren abgemeldetes Fahrzeug wieder angemeldet, nimmt die zuständige Zulassungsstelle automatisch die Umschreibung der alten Dokumente auf den neuen Standard vor. Hierfür werden allerdings geringe kosten in Rechnung gestellt.
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Auch Minderjährige können Kfz zulassen
Ein Punkt, der gerne vergessen wird, wenn Verbraucher ein Kfz zugelassen werden soll: Nicht nur volljährige Halter dürfen ein Kraftfahrzeug anmelden für die Teilnahme am Straßenverkehr. Schließlich handelt es sich auch bei Motorrollern und Mofas um Kfz, ganz abgesehen von der Möglichkeit des Führerscheins mit 17.
Auch diese Führerscheinbesitzer dürfen ein Kfz zulassen. Allerdings ist in diesem Fall eine Einwilligungserklärung in schriftlicher Form vonnöten: Möglichst von beiden Erziehungsberechtigten. Auch die Ausweise der Elternteile oder Erziehungsberechtigten sind vorzulegen. |
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Anmeldung im Auftrag
Der aktuelle Personalausweis oder ein gültiger Reisepass muss ohnehin von allen vorgelegt werden, die ein Kfz zulassen möchten. Beim Reisepass ist zusätzlich auch die so genannte Meldebescheinigung des jeweils zuständigen Einwohnermeldeamts erforderlich. Sie dient dazu festzustellen, ob die Zulassung überhaupt bei der richtigen Behörde erfolgt. Bei Personalausweis ist die gültige Anschrift der Antragsteller ja rückseitig vermerkt. Diese persönlichen Unterlagen müssen auch dann mitgebracht werden, wenn die Zulassung nicht vom Halter selbst durchgeführt wird. Benötigt wird in diesem Fall eine schriftliche Vollmacht, die in doppelter Ausführung eingereicht werden sollte. Natürlich muss auch der Bevollmächtigte einen gültigen Ausweis vorweisen können bei der Anmeldung des Kfz.
Einzugsermächtigung für Lastschriftverfahren inzwischen Standard
Ob bei persönlicher Anmeldung oder bei einer Zulassung durch Dritte: Fast immer verlangen die Behörden inzwischen eine Einzugsermächtigung, damit die Kfz-Steuer direkt vom Konto des Fahrzeughalters abgebucht werden kann. Auch hierzu müssen zwei Einwilligungen eingereicht werden. Wer ein Kfz zulassen will, kann sich reichlich Wartezeit sparen, wenn die Einzugsermächtigung und der eigentliche Zulassungsantrag schon zu Hause von den Internetseiten der Zulassungsstelle heruntergeladen und ordentlich ausgefüllt werden. So muss man sich vor Ort nicht mehr anstellen, um die Anträge ausgehändigt zu bekommen und diese zwischen Tür und Angel auszufüllen.
In hektischen Situationen macht man schließlich gerne mal einen Fehler, der vielleicht dazu führt, dass man die ganze Prozedur nochmals über sich ergehen lassen muss. Das kostet einerseits Zeit, geht andererseits vor allem aber an die nervliche Substanz, denn es gibt fraglos schönere Dinge, als sich auf dem Flur der Zulassungsstelle die Beine in den Bauch zu stehen. Wer ein Kfz zulassen möchte, das für den Verein oder eine Firma genutzt wird, muss ergänzend zum eigentlichen Antrag auch einen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister mit einreichen, bei Selbständigen kann auch die Gewerbeanmeldung erforderlich sein. |
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Neuwagenzulassung bei Kauf in Deutschland
Für die Zulassung eines Neuwagens, der in Deutschland erworben wurde, sind die genannten Anforderungen an den Bürger bereits bereits alles, woran es zu denken gilt. Wer ein Gebrauchtwagen im Inland ersteht, muss darüber hinaus in der Regel auch Nachweise über die Abgasuntersuchung und die Hauptuntersuchung einreichen bei der Zulassungsstelle. War das anzumeldende Fahrzeug abgemeldet oder stillgelegt, müssen auch darüber Bescheinigungen vorliegen. Die Abmeldebestätigung erhalten Verbraucher vom Vorbesitzer oder dem Autohändler, bei dem das Kfz angeboten wurde. Als Käufer sollte man ruhig ein wenig auf Aushändigung dieses Dokumentes drängen, denn ohne ist die Zulassung nicht möglich! |
Auslandskauf erfordert zusätzliche Unterlagen
Immer öfter nutzen Bürger die Möglichkeit des Auslandskaufs, weil in den Nachbarländern der EU, vor allem aber im Süden Europas, mitunter deutlich bessere Preise für Fahrzeuge zu realisieren sind. Wer ein ausländisches Kfz zulassen möchte, muss neben den Zulassungsbescheinigungen bei Gebrauchtwagen ebenfalls die AU-Bescheinigung vorzeigen können. Zudem werden ein Vollgutachten, die COC-Papiere und die Datenbestätigung von Seiten der Behörde verlangt, damit ein Kfz zugelassen werden kann.
Zu einem Sonderfall kann es kommen, wenn das Kfz aus dem Ausland bisher weder Fahrzeugschein und -brief oder die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II ausgestellt sind. In diesem Zusammenhang müssen sich Verbraucher zunächst um eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung bemühen. Diese erhalten sie beim Kraftfahrt-Bundesamt. Auch eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung kann nötig sein, wenn das Fahrzeug nicht aus einem Land der EU stammt. Doch auch bei einem Fahrzeugkauf in der Europäischen Union benötigen Verbraucher weitere Unterlagen. So zum Beispiel die Einfuhrumsatzsteuererklärung, die beim Neuwagenkauf in der EU gefragt ist. Auch hier ist ein Vollgutachten verlangt, sowie ein Kaufvertrag und die Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Import des Kfz.
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| Wer all diese Unterlagen zusammen gesucht und besorgt hat, sollte aber zügig sein neues oder gebrauchtes Kfz zulassen können. Das einzige, woran es jetzt noch zu denken gilt, ist der finanzielle Aspekt. Für die Kfz Zulassung verlangen die Behörden meist etwa 20 bis 30 Euro. Für zehn Euro extra können Verbraucher ihr ganz persönliches Wunschkennzeichen beantragen. Einen guten Rat kann man Verbrauchern abschließend noch mit auf den Weg geben: Auch für Langschläfer lohnt es sich, ausnahmsweise mal am Tag der Anmeldung bei der Zulassungsstelle früh aufzustehen. Denn wer schon pünktlich zur Öffnung der Behörde sein Kfz zulassen kann, ist oft deutlich schneller fertig als jene Behördengänger, die erst dann erscheinen, wenn schon lange Warteschlagen auf den Fluren anzutreffen sind. |
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