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| Kfz anmelden - Unterlagen zusammensuchen und Zeit sparen |
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Wenn Verbraucher ein neues Kfz anmelden möchten, wissen sie schon vor dem Gang zur Zulassungsstelle – denn dort wird die Anmeldung bekanntlich vorgenommen – bereits eines: Für diesen besonderen Behördengang sollte man lieber etwas mehr als zu wenig Zeit einplanen. Auf eng gesteckte Zeitpläne sollte am Tag der Fahrzeuganmeldung besser verzichtet werden, denn bekanntlich dauert es immer dann etwas länger, wenn man eigentlich längst woanders sein müsste.
Einen wichtigen Beitrag zur Verkürzung der Zeitspanne für die Formalitäten können die Bürger selbst leisten. Und zwar mit einer ganz einfachen Vorgehensweise: Wer frühzeitig alle notwendigen Unterlagen beisammen hat, erspart sich, möglicherweise abermals bei der Kfz Zulassungsstelle erscheinen zu müssen, weil man doch wieder etwas vergessen hat. |
| Verwechseln darf man die Anmeldung vor allem nicht mit dem Abmeldevorgang. Während die Abmeldung auch bequem durch Dritte vorgenommen werden kann, ohne dass eine Vollmacht durch den Fahrzeughalter ausgestellt werden muss, verhält sich die Lage anders, will man ein Auto anmelden lassen durch eine dritte Person, die vielleicht neben dem beruflichen Alltag etwas mehr Zeit hat oder schlicht mehr Sitzfleisch besitzt. Denn das Ausharren auf den Behördenfluren ist ohne Frage nicht jedermanns Sache. Gut, wenn man jemanden kennt, der im Auftrag die Anmeldung vornehmen oder wenigstens den Platz in der Warteschlange der Zulassungsstelle reservieren kann. |
Haftpflicht für Kfz unbedingt erforderlich bei Anmeldung
An den grundsätzlich nötigen Dokumenten, die beim Kfz anmelden aber stets benötigt werden, ändert sich die stellvertretende Anmeldung durch Freude oder Bekannte nichts. Verändert jedoch haben sich durch die zunehmende Globalisierung das Zusammenrücken der europäischen Staatengemeinschaft die Anforderungen sowie die Namen der erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung des Kraftfahrzeugs. So benötigen die Bürger grundsätzlich zunächst erst einmal eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung, bevor die Zulassung für den Straßenverkehr erfolgen kann. Durch die Ausrichtung der Kfz-Versicherung als Pflichtpolice sorgt der deutsche Gesetzgeber dafür, dass für den Ernstfall – also einen Verkehrsunfall mit Sach- und/oder Personenschäden – der dringend benötigte Versicherungsschutz gegeben ist. Aufgrund der mitunter dramatisch hohen Folgekosten wären die Unfallverursacher häufig kaum imstande, selbst ohne Versicherungsschutz alle Kosten übernehmen zu können. |
| Lange Zeit forderten die Zulassungsstellen im Lande die Vorlage der so genannten Doppelkarte, damit Bürger ihr Kfz anmelden konnten. Die Karten wurden den Versicherungsnehmern von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zugesendet. Im vereinten Europa wurde dieser Nachweis der Versicherungen durch eine Codenummer ersetzt. Auf diese Weise konnte der Anmeldevorgang auch außerhalb des Heimatlandes europaweit deutlich vereinfacht. Benötigt wird natürlich auch weiterhin wahlweise ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass, bei Vorlage eines Reisepasses müssen die Verbraucher zudem eine Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes vorweisen, um ihr Kfz anmelden zu können. Diese Bescheinigung sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, sofern sie nicht zur Hand ist. Ein Ersatz-Dokument lässt möglicherweise eine Weile auf sich warten, denn die Mühlen der deutschen Bürokratie mahlen bekanntlich manchmal etwas langsamer. |
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Zulassungsbescheinigungen und Anmeldekosten
Eine wesentliche Veränderung hat sich im Zuge der internationalen Ausrichtung auch bei den eigentlichen Fahrzeugdokumenten ergeben, die vorzulegen sind, will ein Verbraucher ein Kfz anmelden. Bei Anmeldung eines Neuwagens wird inzwischen nicht mehr von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein gesprochen, hier wurden vor einiger Zeit die Bezeichnungen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II eingeführt. Auch sie sind eine Errungenschaft der fortschreitenden Internationalisierung. Bei bereits seit Jahren angemeldeten Kfz hingegen sind die alten Dokumente nach wie vor gültig. Sie werden erst im Zuge einer möglicherweise notwendigen Ummeldung durch die Zulassungsstelle ausgetaucht. Auf Wunsch können Fahrzeughalter den Austausch vornehmen lassen, im Einzelfall können dadurch allerdings Kosten entstehen. |
| Wünschen können sich Verbraucher, die ein Kfz anmelden möchten, übrigens bei den meisten Zulassungsstellen ein Kennzeichen. Die eigenen Initialen, das Geburtsjahr oder andere wichtige Buchstaben- und Zahlenkombinationen sind bei den Verbrauchern nach wie vor sehr gefragt. Diesen Extraservice jedoch lassen sich die Behörden von den Kunden mit Gebühren von bis zu 25 Euro bezahlen. Sicherheitshalber kann das begehrte Kennzeichen fürs Kfz schon vorab telefonisch oder idealerweise per Internet vorbestellt werden, damit beim eigentlichen Anmeldetermin alles glatt geht. Die Gesamtkosten für die Anmeldung eines Fahrzeugs aus Deutschland liegen im Regelfall bei höchstens 50 Euro. |
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Anmeldung von gebrauchten Kfz und Fahrzeugen aus dem Ausland
Anders verhält es sich bei der Anmeldung eines Kraftfahrzeugs aus dem europäischen oder internationalen Ausland sowie bei Gebrauchtwagen. Die Gebrauchtwagenanmeldung erfordert bei älteren Kfz zusätzliche Dokumente zur Haupt- und Abgasuntersuchung, ergänzend verlangt die Kfz Zulassungsstelle bei Gebrauchtwagenanmeldungen eine Stilllegungsbescheinigung, die sich Käufer vom vormaligen Besitzer aushändigen lassen müssen. Bei Importfahrzeugen können nicht nur die Kosten höher ausfallen. Zusätzlich zu den beiden Zulassungsbescheinigungen, dem Versicherungsnachweis und dem Ausweis der Fahrzeughalter werden in diesem Zusammenhang so genannte Vollgutachten benötigt, um das Kfz anmelden zu dürfen. Des Weiteren ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, sofern das Kfz in einem Land erworben wurde, dass nicht zur Europäischen Union gehört. |
| Besondere Anforderungen stellt der Gesetzgeber an die Fahrzeughalter, wenn die Anmeldung für einen Verein oder zu gewerblichen Zwecken vorgenommen werden soll. Entsprechende Nachweise wie ein gültiger Gewerbeschein oder ein Handelsregisterauszug gelten bei solchen Vorhaben als obligatorische Dokumente, die beim Besuch der Zulassungsstelle vorliegen sollten. |
| Wer all diese Punkte berücksichtigt, wenn es daran geht, das neue Kfz anzumelden, erspart sich einen erneuten Besuch, falls doch einige der erforderlichen Dokumente fehlen. Stellt man fest, dass vielleicht die Codenummer von der Versicherung noch nicht vorliegt oder der Vorbesitzer die Stilllegungsbescheinigung bisher nicht wie vereinbart in die Post gegeben hat, lohnt es sich, ein wenig Druck zu machen. Denn gerade für die Verbraucher, die Kfz anmelden, um selbiges zu beruflichen Zwecken zu nutzen, bedeutet ein zweiter Behördengang unter Umständen sogar einen finanziellen Ausfall. Diesen kann man sich ersparen, indem man rechtzeitig alle Unterlagen sammelt und diese an einem Ort aufbewahrt, an dem man sie auch wirklich wieder findet. |
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