Motorrad-Zulassung

Mit der richtigen Planung ist die Motorrad-Zulassung eine schnelle Angelegenheit.

In der Sommerzeit beginnt die Hochsaison für Motorradfahrer. Zweiradfreunde freuen sich besonders über die warmen Monate, in welchen Sie wieder den Fahrtwind genießen können. Oft werden die Motorräder für den Winter abgemeldet und im Frühling steht eine neue Motorrad Zulassung an. Mit einer guten Planung muss eine solche Motorrad Zulassung keine langwierige Angelegenheit sein.

Motorrad Zulassung - Grundlegendes bei der Zulassungsbehörde

Motorrad Zulassung – die gute Planung macht’s!

Sommerzeit, das ist für viele Autofans die Phase des Jahres, in dem sie endlich wieder „oben ohne“ durch die Städte fahren können. Viele Liebhaber haben sich sogar extra für die heißen Monate des Jahres ein Cabrio gegönnt, das in den Wintermonaten stillgelegt in der Garage aufs nächste Frühjahr warten. Der Sommer ist aber vor allem die Zeit, in der Zweirad-Freunde endlich ihr Motorrad anmelden können, denen der Straßenverkehr von Anfang Herbst bis zum Winterende zu gefährlich und das Wetter einfach zu schlecht ist. Da die Kfz Anmeldung beim Motorrad vielfach nur für ein paar Monate vorgenommen wird, sollte das Vorgehen durch die Eigentümer möglichst sorgfältig geplant werden.

Vergisst man nur eines der zur Anmeldung benötigten Schriftstücke, muss man nochmal wiederkommen und erneut einige Stunden Wartezeiten bei der Zulassungsstelle in Kauf nehmen. Ärgerlich, denn einerseits müssen viele Verbraucher eigens einen halben oder gar ganzen Tag Urlaub nehmen, um das Motorrad anmelden zu lassen. Andererseits könnte man die Zeit so oder so deutlich effizienter für andere Dinge verwenden, die im Alltag gerne mal liegen bleiben.

Richtlinien für die Motorrad Zulassung

Welche Dinge sind es, die man benötigt, um das Motorrad anmelden zu können? Selbst erfahrene Verbraucher vergessen dies gerne mal, immerhin liegen zwischen An- und Abmeldung häufig ein paar Monate, in denen manches in Vergessenheit geraten kann. Und wer weiß: Vielleicht hat sich in der Zwischenzeit sogar an den exakten Richtlinien des Gesetzgebers in dieser so wichtigen Sache geändert. Also geht man lieber auf Nummer sicher und nutzt das Internet, um sich über die zu treffenden Vorkehrungen schlau zu machen, um zügig alle Unterlagen zusammenzusuchen.

Versicherungsnachweise zwingend erforderlich bei der Motorrad-Anmeldung

Eine Veränderungen wird all jenen auffallen, die lange nicht mehr das Vergnügen hatten, zur Zulassungsstelle gehen zu müssen. Es hat sich tatsächlich etwas verändert bei der Kfz Anmeldung. Wie bei der Autozulassung ist an die Stelle der früheren Doppelkarte der Kfz Versicherung der elektronische Versicherungsnachweis getreten. Dieser wird von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt. Ohne ihn können Kfz-Inhaber grundsätzlich keine Anmeldung vornehmen.

Ein Führerschein für die Motorrad Zulassung

Eine Frage, die mitunter die Gemüter beschäftigt, ist die danach, ob für den Abschluss einer Versicherungspolice ein Motor-Führerschein vorliegen muss. Im Grunde ist es kein Problem, wenn der Fahrzeughalter keinen Führerschein hat und sich stattdessen lieber von anderen fahren lässt. Allerdings muss dies entsprechend im Versicherungsschutz vermerkt und bei der Tarifaufstellung berücksichtigt werden. Die Versicherungsgesellschaft wird möglicherweise verwundert auf den Versicherungsantrag reagieren, wenn es an der nötigen Fahrerlaubnis des Halters mangelt.

Steuerschulden sind ein Anmelde-Hindernis

Neben dem Versicherungsnachweis ist vor allem sicherzustellen: Steuerschulden sollten nicht bestehen, weil die Zulassungsbehörde andernfalls auf die Begleichung der Schulden beim Finanzamt bestehen wird, bevor das Zweirad angemeldet werden kann. Eine weitere Parallele zum Auto, denn dort sollten ebenfalls keine Steuerschulden vorliegen. Bei den meisten Behörden wird inzwischen die Einwilligung der Antragsteller zum Lastschriftverfahren eingefordert, damit die Motorradzulassung erfolgen kann.

Fahrzeugbrief und -schein müssen mit zur Motorrad Zulassung

Im Zuge der europaweiten Vereinheitlichung der Zulassungen wurde das System mittlerweile von früher gebräuchlichen Dokumenten Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein auf die Zulassungsbescheinigung I und II umgestellt. Bei älteren Kfz erfolgt im Rahmen der Anmeldung die Umstellung auf das neue Dokumentenformat, ohne dass dies eigens beantragt werden muss durch die Verbraucher. Bei Zulassungsbescheinigungen müssen zur Anmeldung eingereicht werden.

Was fehlt noch?

Über diese Unterlagen hinaus unterscheiden sich die mitzubringenden Dokumente vor dem Hintergrund, ob dass anzumeldende Motorrad neu ist oder zu einem früheren Zeitpunkt bereits angemeldet war. Unter dem Punkt „unterschiedliche Arten von Motorradzulassungen“ wird näher auf die jeweils benötigten Dokumente eingegangen.

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Unterschiedliche Arten von Motorrad Zulassungen

Benötigte Dokumente bei Neuzulassungen von Motorrädern

Bei Neufahrzeugen muss ein Besitznachweis vorliegen, zudem verlangt die Zulassungsbehörde von den Verbrauchern den so genannten Typenschein oder den so genannten Prüfungsbefund. Bei Fahrzeugen aus dem Ausland ist des weiteren die Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Finanzamtes erforderlich.

Motorräder für einen Verein oder ein Gewerbe anmelden

Wird ein Fahrzeug zu gewerblichen Zwecken oder für einen Verein angemeldet, verlangt der Gesetzgeber die Vorlage entsprechender Auszüge aus dem Firmen- oder Vereinsregister. Wer ein geleastes Motorrad anmelden möchte, muss sich zudem eine Erklärung zur Nutzungsüberlassung vom jeweiligen Leasing-Anbieter besorgen.

Anmeldung im Auftrag nur bei vorliegender Vollmacht

Will man ein gebrauchtes Motorrad anmelden müssen Verbraucher ergänzend zu den oben erwähnten Dokumenten und Unterlagen auch der aktuellste Prüfbefund zu den bekannten Abgas- und Funktionstests des Fahrzeugs eingereicht werden. Hierbei werden gesetzlich vier Monate als Überziehung gewährt bei der Gültigkeit, die ab dem jeweiligen Tag der Fälligkeit beginnen.

Wer selbst nicht die Zeit findet, um sein Motorrad anmelden zu lassen, kann sich auch von anderen freundlichen Helfern die Anmeldearbeit abnehmen lassen. In diesem Fall sind meist zwei Vollmachten nötig. Zum einen muss eine grundsätzliche Vollmacht vorliegen, dass die Anmeldung tatsächlich im Auftrag erfolgt. Da wie erwähnt mehrheitlich die Lastschrift-Zustimmung verlangt wird bei der Anmeldung, muss auch hierzu eine Vollmacht vorliegen.

Die vorangegangene Absätze machen recht deutlich klar: Allzu groß ist der Aufwand nicht, wenn Verbraucher ihr Motorrad anmelden wollen. Es geht wie so oft im Leben darum, nicht alles erst kurzentschlossen anzugehen. Liegt das ausgefüllte Antragsformular (denn natürlich ist auch dieses nötig!!!) mitsamt der genannten Dokumente frühzeitig vor, steht der Anmeldung nichts mehr im Wege. Steht man dann noch pünktlich zur Öffnung der Zulassungsstelle vor der Tür, kann die Anmeldung schon nach ein paar Minuten erledigt sein. Manchmal lohnt es sich, lieber etwas früher mit der Planung zu beginnen!