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Verkehrsrecht Seite 2
 




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Verkehrsrecht

Handy am Steuer
Der neue Absatz 1a in § 23 StVO hat folgenden Wortlaut: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

Wenn vom Verbot der Benutzung die Rede ist, so schließt dies insbesondere das Halten des Handys oder Hörers, das Wählen, das Versenden von SMS und auch das Verwenden aller anderen Bedienfunktionen mit ein. Kurz gesagt: Zu jedem Zeitpunkt müssen beide Hände frei sein, eine manuelle Bedienung eines Mobiltelefons ist während der Fahrt generell verboten. Wer während der Fahrt telefonieren will, muß das mit Freisprechanlagen machen. Seit dem 01.04.2001 werden Zuwiderhandlungen mit 30 Euro Strafe belegt. Außerdem kann die Versicherung nach einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern. Das Handy-Verbot gilt für alle Fahrzeugführer, also auch für Radfahrer. Diese dürfen ebenfalls während der Fahrt nicht telefonieren.

Zur eigenen Sicherheit sollten grundsätzlich die folgenden Verhaltensregeln eingehalten werden:

  1. Bei starkem Verkehr, schlechtem Wetter, hohem Tempo, als auch an Baustellen, sollte das Telefonieren ohnehin unterlassen werden. Denn Autofahren erfordert volle Konzentration, welche - bei einem Telefonat - nicht gegeben ist.

  2. Wer auf der Autobahn ein längeres Gespräch führen will, sollte den Parkplatz ansteuern. Denn wer mit Tempo 130 unterwegs ist, legt während einer Sekunde Ablenkung rund 36 m zurück!

  3. Die beste Lösung einer Freisprechanlage ist ein Festeinbau. Zwar mit die teuerste Lösung, bieten sie höchsten Bedien-, als auch Sprachkomfort.

Radarwarngeräte
Straf- und zivilrechtlich ist der Einsatz von akkustischen und optischen Radarwarngeräten umstritten. Polizei- und ordnungsrechtlich wird insbesondere die Frage diskutiert, ob die Ordnungsbehörden berechtigt sind, Radarwarngeräte, die sie etwa in Fahrzeugen installiert vorfinden, sicherzustellen. In der Praxis werden die Radarwarngeräte dem Fahrer auch im Wege der Sicherstellung von der Polizei abgenommen. Zur Begründung führen die Gerichte an, dass die Leistungsfähigkeit der Verkehrspolizei und der sonstigen Ordnungsbehörden durch den Einsatz von Radarwarngeräten beeinträchtigt werde. Derjenige, der ein Radarwarngerät einsetzt, könne regelmäßig und ungestraft die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten und sich damit faktisch der rechtlichen Überwachung entziehen. Durch den Einsatz von Radarwarngeräten wird nach Ansicht der Verwaltungsgerichte der Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter gefährdet, mit der Folge, dass die Polizei Radarwarngeräte sicherstellen darf. Der Fahrer kann sich auch nicht darauf berufen, dass der Betrieb eines Radarwarngeräts kein ordnungswidriges oder gar strafbares Verhalten darstellt.


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Der Schilderwald auf den deutschen Straßen ist fast nicht mehr zu überblicken. Bloß keine Stopstrasse überfahren und kein Gefahrenzeichen außer Acht lassen. Manchmal weiß man dann wirklich nicht mehr wie man sich verhalten soll.

Wir lassen Sie nicht im Ungewissen. Alle relevanten Verkehrsschilder inkl. Kurzbeschreibung finden Sie hier: www.fuehrerschein.de

Testen Sie doch mal Ihr Schilderwissen!


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