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Unfallwagen verkaufen – ohne Risiken und Verlusten

Wenn der erste Schock und der Ärger über den Unfallschaden überstanden ist, stellt sich nicht selten die Frage: Lohnt sich eine kostspielige Reparatur oder soll der Unfallwagen einfach verkauft werden? Wir verraten Ihnen, wie sich ein Unfallwagen vorschriftsmäßig verkaufen lässt – repariert oder auch beschädigt – und wie Sie beim Verkauf am besten vorgehen sollten.

Ab wann gilt ein Fahrzeug als Unfallauto?

Wer direkt nach einem Crash oder auch später seinen Unfallwagen verkaufen möchte, der muss sich bewusst werden, dass nicht nur ein Totalschaden einen Pkw zum Unfallauto macht. Die Höhe des entstandenen Schadens ist für den Begriff „Unfallwagen“ zwar nicht unerheblich, dennoch zählen auch andere Faktoren. Denn sogar ein repariertes Fahrzeug wird oft als Unfallwagen definiert und dies muss entsprechend im Kaufvertrag angegeben werden.

Faustregel

  • Müssen am Pkw Teile ausgetauscht werden, gab es einen Blechschaden und nicht nur einen Kratzer, muss eine ganze Fahrzeugseite lackiert werden, so spricht man von einem Unfallschaden.
  • Handelt es sich um einen kleinen Kratzer oder einige Schrammen am Fahrzeug, die nicht großflächig sind, so ist das ein Bagatellschaden, der zwar auch angegeben werden sollte, aber eben nicht zwingend muss.

Unfallwagen mit Totalschaden verkaufen

Wenn sich die Reparatur eines Unfallfahrzeugs nicht lohnt, stehen zwei Optionen offen:

  • Den Pkw zur Verschrottung geben
  • Den Pkw als Unfallwagen verkaufen

Was den Ankauf solcher Fahrzeuge anbelangt, so hat sich inzwischen landesweit ein großes Netz an Händlern gebildet, die solche Autos gezielt erwerben, um sie zum Beispiel zu exportieren. Dadurch lässt sich eine endgültige Verschrottung dieser Fahrzeuge nicht selten umgehen und sie werden – notdürftig instandgesetzt – in anderen Ländern noch gefahren.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Internetbörsen, die sich auf den Ankauf von Fahrzeugen mit Unfallschaden spezialisiert haben und über welche man seinen Unfallwagen kostenfrei verkaufen kann. Wagen einstellen, Unfallschaden spezifizieren oder bebildern, Ausstattung spezifizieren (Klimaanlage, Servolenkung usw.) und fertig.

Unfallwagen verkaufen – juristische Fallen vermeiden

Ein Autobesitzer, der seinen Unfallwagen verkaufen möchte, muss nun einige Spielregeln beachten – und das eben nicht nur, wenn der Pkw einen Totalschaden hat und für die Verschrottung vorgesehen ist. Die erste Frage, die generell gestellt werden sollte, lautet: Reparieren lassen oder nicht? Angenommen, man selbst ist schuldlos an einem Unfall, dann lässt sich schnell eine Gegenrechnung durchführen:

  • Was würde das Reparieren kosten und was würde die Versicherung laut Kostenvoranschlag überweisen?
  • In welcher Größenordnung wird das Unfallfahrzeug durch den Schaden im Wert gemindert, wenn es nicht repariert wird?

Dadurch werden zwei Werte gewonnen. Wird die Chance auf einen guten Verkaufserlös steigen, wenn der Pkw instandgesetzt wird und ist diese Ertragsdifferenz höher als das, was die gegnerische Versicherung zahlt – reparieren. Liegt die Versicherungszahlung über dem, was als „Gewinn“ bei einer Reparatur bezeichnet werden könnte – nicht reparieren und beschädigt verkaufen. Grundsätzlich ist wichtig zu beachten, dass ein Unfallwagen beim Ankauf durch einen Dritten auch als Unfallauto deklariert werden muss. Andernfalls wird der Kaufvertrag für Gebrauchtwagen nichtig und der Kaufpreis muss (möglicherweise sogar verzinst) an den Käufer rückerstattet werden.

Anmerkung: Tendenziell lässt sich bei einer Auto Wertermittlung feststellen, dass leichte Schäden, die korrekt behoben wurden, zu gar keiner oder nur einer minimalen Wertminderung führen und daher den Verkaufspreis kaum beeinflussen.

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