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| Auto -und KFZ Versicherung für Autos mit Feinstaubplakette und Rußpartikelfilter. |
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| Auto abmelden - bei Entsorgung und Verkauf gleichermaßen relevant |
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Die Gründe, die dazu führen, dass Verbraucher ihr Auto abmelden oder dies tun müssen, könnten verschiedener nicht sein. Für den einen ist der Anlass eher unerfreulich, weil das über viele Jahre hinweg treue Gefährt einfach keine Zukunft im Straßenverkehr mehr hat und endlich seine letzte Ruhe auf dem Schrottplatz findet. Weniger dramatisch ist es da schon, wenn man seinen Wagen abmeldet, weil das gute Stück einen neuen Besitzer gefunden hat und man sich selbst endlich einen neuen Wagen gönnen kann, für den der vereinbarte Verkaufspreis für „den Alten“ eine hoffentlich ordentliche Anzahlung ist. |
| Doch mitunter verkaufen Verbraucher ihr Fahrzeug auch deshalb, weil die Kosten für Steuer und Versicherung mit den eigenen monatlichen Einnahmen nicht mehr länger finanziert werden können. Und immer öfter wollen Verbraucher ihr Auto abmelden, weil sie erkannt haben, dass die Fortbewegung von einem Ort zum anderen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht nur weitaus bequemer, sondern häufig auch preiswerter ist. Denn neben den Steuer- und Versicherungskosten steigen auch die Benzinpreise nach Meinung von Experten in den kommenden Jahren weiterhin deutlich an. |
Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
Was aber auch immer der persönliche Grund sein mag, der zu der Entscheidung führte, das Auto abmelden zu wollen. Bei der Art und Weise der Kfz-Abmeldung unterscheiden sich die verschiedenen Personengruppen grundsätzlich nicht bzw. in nur sehr geringem Ausmaß. Unterschiede zeigen sich lediglich hinsichtlich der Fahrzeugdokumente je nach dem, wie alt das Auto bereits ist. Während Eigentümer von Fahrzeugen älteren Baujahrs bei der Abmeldung den Fahrzeugschein und den Fahrzeugschein mit einreichen müssen bei der Zulassungsstelle, die auch für Abmeldevorgänge zuständig ist, wird bei neueren Kfz oder solchen Fahrzeugen, die nach der EU-weiten Umstellung bereits einmal angemeldet worden sind, die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vonnöten.
Entfallen ist zum Monat März des Jahres 2007 die Entscheidungsnotwendigkeit für Fahrzeughalter, ob eine vorübergehende oder eine endgültige Abmeldung des Autos erfolgen soll. An die Stelle der früheren Wahlmöglichkeit ist eine einheitliche Regelung im Zulassungsrecht gerückt. Diese besagt, dass alle Fahrzeuge zunächst für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren abgemeldet bleiben können. Nur Bürger, die zum Zeitpunkt der Auto-Abmeldung bereits wissen, dass später keine Wiederanmeldung erfolgen wird, haben die Chance, sich für eine dauerhafte Abmeldung entscheiden. Wer dauerhaft ein Auto abmelden möchte oder muss, von dem verlangt die Zulassungsstelle einen so genannten Verwertungsnachweis. Diesen stellt auf Wunsch jede Annahmestelle für Altautos aus.
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Geringe Kosten beim Auto-Abmelden
Alle Verbraucher, die ihr Auto abmelden möchten, müssen die alten Kennzeichenschilder mitbringen, ohne die Nummernschilder kann die Abmeldung generell nicht durchgeführt werden. Die Kosten für den Abmeldevorgang halten sich in Grenzen. Bundesweit liegen die Gebühren für die behördliche Maßnahme derzeit bei etwa maximal 25 Euro. Allerdings kann es in regionaler Abhängigkeit auch deutlich preiswerter möglich sein. Wahlmöglichkeiten haben Verbraucher diesbezüglich leider nicht – denn nur die Zulassungsstelle vor Ort, bei der auch die Anmeldung erfolgt ist, kann die Abmeldung vornehmen. |
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| Unterschiede kann es auch dann bei den Kosten geben, wenn die etwas aufwendigere endgültige Abmeldung vorgenommen werden soll. Diese nimmt vielfach etwas mehr Zeit in Anspruch. Allgemein sind die Behörden in Deutschland in den vergangenen Jahren aber deutlich besser strukturiert und organisiert worden. Daher sind die Bearbeitungszeiten, vor allem aber die Wartezeiten bei der Zulassungsstelle wohltuend verkürzt worden, so dass Verbraucher in der Regel nicht mehr einige Stunden einplanen müssen, wenn sie ihr Auto abmelden müssen. |
Keine Vollmacht für Kfz-Abmeldung im Auftrag benötigt
Wer trotzdem fürchtet, andere wichtige Termine oder den Arbeitsbeginn zu versäumen, weil es doch etwas länger dauert beim Auto abmelden, kann auch einen Bekannten oder Verwandten mit der Abmeldung beauftragen. Im Unterschied zur Kfz-Anmeldung ist für diesen Vorgang nicht einmal eine eigens erstellte Vollmacht für die Vertretung erforderlich. Die Hauptsache ist, alle anderen genannten Unterlagen liegen vor.
Sein Auto abzumelden, ist übrigens nicht nur unter rein bürokratischen Gesichtspunkten wichtig. Wer nämlich sein Auto weiterverkauft, begeht im schlimmsten Falle einen großen Fehler, wenn er oder sie vergisst, das Kfz frühzeitig abzumelden. Wird dies versäumt, werden auch weiterhin Steuern für das Fahrzeug fällig. Gleiches gilt für die Kfz-Versicherung, die zeitnah und unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen gekündigt werden muss. Ist das Auto verkauft, aber noch nicht abgemeldet, können Neubesitzer fröhlich am Straßenverkehr teilnehmen und möglicherweise sogar einen Schaden verursachen. Der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Kasko-Versicherung ein solches Dilemma zu erklären, kann man sich besser ersparen, indem man rechtzeitig daran denkt, dass man das Auto abmelden muss. |
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