Kfz-Zulassung

So vermeiden Sie langes Warten in der Zulassungsstelle

Sie haben sich gerade ein neues Fahrzeug gekauft oder sind in eine neue Stadt gezogen? Egal ob es sich um eine Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung handelt: Wer mit einem Fahrzeug am deutschen Straßenverkehr teilnehmen will, muss es vorab bei einer Zulassungsstelle angemeldet haben. Informieren Sie sich deswegen vorab, was Sie bei dieser Behörde erwartet. Wir haben für Sie alle Informationen über die nötigen Unterlagen und Kosten zusammengetragen, die Ihnen helfen, diesen Behördengang möglichst schnell und reibungslos zu erledigen.

Zulassungsservice

Kfz-Anmeldung

Ein Neufahrzeug oder ein gebrauchtes muss bei der jeweiligen Zulassungsstelle des Wohnortes (welche das genau ist, können Sie hier finden) angemeldet werden. Die nötigen Unterlagen ersehen Sie aus der Checkliste weiter unten. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen anmelden wollen, sollten Sie zusätzlich den Kaufvertrag bei sich haben, da einige Ämter diesen verlangen. Für ein persönliches Wunschkennzeichen müssen Sie ca. 15 Euro extra bezahlen, soweit Ihre Kombination noch verfügbar ist. Für Eurokennzeichen besteht noch keine Pflicht. Sie können sich also ein altes Modell, welches meistens sogar günstiger ist, an Ihr Fahrzeug schrauben. Die Anmeldung kostet um die 20 Euro, für die Schilder sind weitere 30 Euro fällig

Kfz Zulassung

Kfz-Ummeldung

Auch wenn Sie nur auf die andere Straßenseite ziehen, bei Wohnungs- und Ortswechsel müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden. Dafür bekommen Sie einen neuen Fahrzeugschein ausgehändigt. Zusätzlich zu den gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung, (siehe Checkliste) müssen Sie Ihre alten Nummernschilder mitnehmen. Wenn Sie nur innerhalb Ihres Wohnortes umziehen, können Sie selbstverständlich Ihr altes Kennzeichen behalten. Sollte es Sie in einen neuen Landkreis verschlagen, so benötigen Sie natürlich neue Kennzeichen. Die Ummeldung zieht Ihnen ca. 20 Euro aus der Tasche. Kommen neue Nummernschilder hinzu, kostet das nochmals 30 Euro.

Zulassungsgebühren

Zulassung
Kosten
Neuzulassung
25 €
Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirkes
20 €
Umschreibung aus anderen Zulassungsbezirken
30 €
Abmeldung innerhalb des Zulassungsbezirkes
5 €
Abmeldung aus anderen Zulassungsbezirken
10 €
Wiederzulassung ohne Halterwechsel
10 €
Namens-/Adressänderung
10 €
Technische Änderungen
10 €
Kennzeichen
Kosten
Wunschkennzeichen
10,20 €
Wunschkennzeichen mit Reservierung
12,80 €
30 €
40 €
10 €
50 €
Umkennzeichnung
30 €

Stand: Februar 2021

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Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Wenn im Ausland von Deutschland gesprochen wird, kommt das Thema früher oder später auf die vermeintlich übermäßige Bürokratie, die Bürgern nicht selten Kopfschmerzen bereitet. Auch wenn hierzulande im internationalen Vergleich tatsächlich in höherem Maße staatliche Vorschriften gemacht werden, so haben die klaren Regeln doch am Ende nur zum Ziel, den Verbrauchern klare Richtungen vorzugeben. An der Verärgerung vieler Bürger ändert dies aber letzten nur wenig, wenn sie etwa infolge eines Umzugs ihr Auto zulassen müssen bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Dabei hat sich gerade in diesem Bereich in den vergangenen Jahren doch einiges getan, was den Bürgern das Leben erleichtern soll und kann. Für ein wenig mehr Übersichtlichkeit haben wir hier einmal alle Unterlagen zusammengetragen, die sie für die verschiedenen Zulassungsangelegenheiten, wie Auto anmelden, Auto ummelden und Auto abmelden benötigen.

Allgemeines zur Kfz-Zulassung

Etliche Reformen bei Unterlagen

So hat der Gesetzgeber im Frühjahr des Jahres 2007 eine Vereinheitlichung der Zulassungsverordnung vorgenommen, damit die Fahrzeughalter mit Anmeldebedarf nicht wie früher erst umständlich herausfinden müssen, welche Unterlagen und Dokumente eigentlich erforderlich sind, damit sie ihr Auto zulassen können bei der Behörde. Nichtsdestotrotz bestehen auch weiterhin je nach Fahrzeug einige Unterschiede, die von Besuchern der Zulassungsbehörden zu berücksichtigen sind.

Schon im Herbst des Jahres 2005 waren im gesamten Bundesgebiet Reformen im Rahmen der Fahrzeug-Zulassung umgesetzt worden durch den Gesetzgeber. So traten die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II an die Stelle des früheren Fahrzeugscheins und -briefs. Allerdings werden diese Unterlagen nur ausgehändigt, wenn Bürger nach dem Stichtag 1. Oktober 2005 ihr Auto zulassen. Eine Umschreibung der Dokumente bei vorher angemeldeten Fahrzeugen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Legen die Verbraucher selbst Wert auf eine Umschreibung, ist mit Kosten in Höhe von meist fünf bis zehn Euro zu rechnen.

Auch Minderjährige können Kfz zulassen

Nicht nur volljährige Halter dürfen ein Kraftfahrzeug anmelden für den Straßenverkehr. Schließlich handelt es sich auch bei Motorrollern und Mofas um Kfz, ganz abgesehen von der Möglichkeit des Führerscheins mit 17. Auch diese Führerscheinbesitzer dürfen ein Kfz zulassen. In diesem Fall ist eine Einwilligungserklärung in schriftlicher Form und die Ausweise beider Erziehungsberechtigter vonnöten.

Bestätigung der Kfz-Versicherung obligatorisch

Von Seiten der Kfz-Versicherung mussten Versicherungsnehmer früher die so genannte Doppelkarte vorlegen. Diese wurde inzwischen durch die so genannte Elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt. Diese kann in digitaler Form übersendet werden, so dass Neukunden deutlich schneller ihr Auto zulassen können und nicht auf die Zustellung der Bescheinigung per Post warten müssen. Auch minderjährige Bürger können ein Auto zulassen. In diesem Zusammenhang muss jedoch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.

Einheitliche Versicherungsnachweise für mehr Transparenz

Eine wesentliche Veränderung findet sich in diesem Bereich bei der Nachweispflicht der Verbraucher über eine bestehende Kfz Versicherung. Bis vor einigen Jahren mussten Versicherungsnehmer die so genannte Doppelkarte vorlegen, wenn sie ihr Kfz zulassen wollten. Inzwischen verlangen die Zulassungsstellen die eVB-Nummer. Hierbei handelt es sich um die elektronische Versicherungsbestätigung, die für eine raschere und sicherere Nachweisbarkeit des Versicherungsschutzes sorgt. Durch die europaweite Vereinheitlichung ist dafür gesorgt, dass auch dann der Nachweis schnell erbracht werden kann, wenn Fahrzeughalter im Ausland ein Kfz zulassen wollen.

Anmeldung von gebrauchten Kfz und Fahrzeugen aus dem Ausland

Anders verhält es sich bei der Anmeldung eines Kraftfahrzeugs aus dem europäischen oder internationalen Ausland sowie bei Gebrauchtwagen. Die Gebrauchtwagenanmeldung erfordert bei älteren Kfz zusätzliche Dokumente zur Haupt- und Abgasuntersuchung, ergänzend verlangt die Kfz Zulassungsstelle bei Gebrauchtwagenanmeldungen eine Stilllegungsbescheinigung, die sich Käufer vom vormaligen Besitzer aushändigen lassen müssen. Bei Importfahrzeugen können nicht nur die Kosten höher ausfallen. Zusätzlich zu den beiden Zulassungsbescheinigungen, dem Versicherungsnachweis und dem Ausweis der Fahrzeughalter werden in diesem Zusammenhang so genannte Vollgutachten benötigt, um das Kfz anmelden zu dürfen. Des Weiteren ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, sofern das Kfz in einem Land erworben wurde, dass nicht zur Europäischen Union gehört.

Besondere Anforderungen stellt der Gesetzgeber an die Fahrzeughalter, wenn die Anmeldung für einen Verein oder zu gewerblichen Zwecken vorgenommen werden soll. Entsprechende Nachweise wie ein gültiger Gewerbeschein oder ein Handelsregisterauszug gelten bei solchen Vorhaben als obligatorische Dokumente, die beim Besuch der Zulassungsstelle vorliegen sollten.

Wer all diese Punkte berücksichtigt, wenn es daran geht, das neue Kfz anzumelden, erspart sich einen erneuten Besuch, falls doch einige der erforderlichen Dokumente fehlen. Stellt man fest, dass vielleicht die Codenummer von der Versicherung noch nicht vorliegt oder der Vorbesitzer die Stilllegungsbescheinigung bisher nicht wie vereinbart in die Post gegeben hat, lohnt es sich, ein wenig Druck zu machen. Denn gerade für die Verbraucher, die Kfz anmelden, um selbiges zu beruflichen Zwecken zu nutzen, bedeutet ein zweiter Behördengang unter Umständen sogar einen finanziellen Ausfall. Diesen kann man sich ersparen, indem man rechtzeitig alle Unterlagen sammelt und diese an einem Ort aufbewahrt, an dem man sie auch wirklich wieder findet.

Ausländische Fahrzeuge machen vielfach weitere Unterlagen erforderlich

Soll ein stillgelegter Gebrauchtwagen zugelassen werden, müssen Fahrzeughalter neben den genannten Dokumenten auch die Abmeldebescheinigung einreichen, die eine vormalige Stilllegung bestätigt. Bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland stammen, können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Hier bestehen mitunter Unterschiede zwischen solchen Autos, die aus der Europäischen Union kommen, und Autos, die außerhalb der EU erworben wurden.

In diesem Punkt sollten sich Verbraucher ganz genau informieren, welche Dokumente möglicherweise erst noch zu besorgen sind. Wie bei der Anmeldung eines neuen Wohnsitzes können auch Fahrzeughalter auch Dritte mit dem Behördengang beauftragen, damit diese das Auto zulassen. Im zeitlichen Zusammenhang mit einem Umzug fehlt es manchmal an der nötigen Zeit für den Termin bei der Behörde. Grundsätzlich müssen in diesem Fall eine Vollmacht des eigentlichen Fahrzeughalters sowie der Personalausweis des Halters für die Zulassung mitgebracht werden. Die Vollmacht ist auch dann verlangt, wenn die Anmeldung für den eigenen Ehepartner erledigt werden soll.

Information zur Zulassung aus dem Internet

Ein häufiger aber ausgesprochen Hinweis zum Schluss: Wer sein Auto zulassen möchte, kann sich schon vorher per Internet informieren, wo die zuständige Behörde ihren Sitz hat und wann die Zulassungsstelle geöffnet hat. Selbst für Langschläfer lohnt es sich, ausnahmsweise früh das Bett zu verlassen. Vielfach beginnen die Sprechstunden bereits in den frühen Morgenstunden. Je früher man vor Ort ist, desto bessere stehen die Chancen, schon nach einigen Minuten mit der Zulassung fertig zu sein.

Zulassung kann durch Bevollmächtigte erledigt werden

Erleichtern beziehungsweise entledigen können sich Verbraucher des Aufwandes mit der Auto Zulassung, indem sie ein Unternehmen mit der Ummeldung beauftragen. So überraschend es für manchen klingen mag. Es gibt kluge Geschäftsleute, die in diesem Bereich einen nicht unerheblichen Bedarf bei den Bürgern erkannt haben. Meist handelt es sich um Firmen, die ohnehin schon Dienstleistungen im Umzugssektor anbieten und ihre Produktpalette um einen weiteren hilfreichen Service erweitert haben. Allerdings sind Angebote dieser Art nicht für jeden Verbraucher der richtige Ansatz. Dafür ist die Auto Zulassung einfach zu wichtig, als dass man sich auf fremde Menschen – auch nicht auf echte Ummeldungs-Profis – verlassen möchte.

Eher verlässt man sich da schon auf Freunde oder Verwandte, wenn einem selbst aus beruflichen oder anderen Gründen einfach die Zeit fehlt, um die dringend erforderliche Auto Zulassung zeitig vorzunehmen. In vielen Berufszweigen überschneiden sich die üblichen behördlichen Öffnungszeiten mit den eigenen Arbeitszeiten, so dass viele Verbraucher einfach auf die Hilfe anderer bei der Zulassungsarbeit angewiesen sind.

In einem Punkt unterscheiden sich die selbst durchgeführten Auto Zulassungen und die Zulassung durch Dritte aber ohnehin: Damit die Prozedur zügig erledigt ist, müssen alle erforderlichen Unterlagen zusammengesucht werden. Bei einer Anmeldung im Auftrag muss zusätzlich zu den im weiteren Verlauf erläuterten Dokumenten und Unterlagen ergänzend eine Vollmacht vorliegen. Unterschiedliche Anforderungen sieht das Gesetzbuch vor bei Neufahrzeugen, Autos vor der erstmaligen Anmeldungen und gebrauchten Kfz, die erneut an- oder umgemeldet werden sollen. Nur wenn alle Unterlagen zusammengestellt sind, macht der Gang zur Zulassungsstelle überhaupt Sinn, denn fehlt nur ein einiges Dokument bei der Auto Zulassung, kann diese vom zuständigen Behördenmitarbeiter verweigert werden.

Haftpflicht für Kfz unbedingt erforderlich bei Anmeldung

An den grundsätzlich nötigen Dokumenten, die beim Kfz anmelden aber stets benötigt werden, ändert sich die stellvertretende Anmeldung durch Freude oder Bekannte nichts. Verändert jedoch haben sich durch die zunehmende Globalisierung das Zusammenrücken der europäischen Staatengemeinschaft die Anforderungen sowie die Namen der erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung des Kraftfahrzeugs. So benötigen die Bürger grundsätzlich zunächst erst einmal eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung, bevor die Zulassung für den Straßenverkehr erfolgen kann. Durch die Ausrichtung der Kfz-Versicherung als Pflichtpolice sorgt der deutsche Gesetzgeber dafür, dass für den Ernstfall – also einen Verkehrsunfall mit Sach- und/oder Personenschäden – der dringend benötigte Versicherungsschutz gegeben ist. Aufgrund der mitunter dramatisch hohen Folgekosten wären die Unfallverursacher häufig kaum imstande, selbst ohne Versicherungsschutz alle Kosten übernehmen zu können

Lange Zeit forderten die Zulassungsstellen im Lande die Vorlage der so genannten Doppelkarte, damit Bürger ihr Kfz anmelden konnten. Die Karten wurden den Versicherungsnehmern von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zugesendet. Im vereinten Europa wurde dieser Nachweis der Versicherungen durch eine Codenummer ersetzt. Auf diese Weise konnte der Anmeldevorgang auch außerhalb des Heimatlandes europaweit deutlich vereinfacht. Benötigt wird natürlich auch weiterhin wahlweise ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass, bei Vorlage eines Reisepasses müssen die Verbraucher zudem eine Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes vorweisen, um ihr Kfz anmelden zu können. Diese Bescheinigung sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, sofern sie nicht zur Hand ist. Ein Ersatz-Dokument lässt möglicherweise eine Weile auf sich warten, denn die Mühlen der deutschen Bürokratie mahlen bekanntlich manchmal etwas langsamer.

Wissenswertes zu den Unterlagen

Tipps zur Kfz-Zulassung

Zulassung eines Neuwagens

Bei neuen Fahrzeugen ist nicht mehr wie früher die so genannte Doppelkarte im Einsatz, an ihre Stelle getreten ist im März des Jahres 2008 die eVB – die elektronische Versicherungsbestätigung. Mit dieser elektronischen Nachweisvariante wurde die Übermittlung von Versicherungsdaten deutlich beschleunigt. Außerdem erforderlich ist im Rahmen der Auto Zulassung eines Neufahrzeugs ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass samt Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes. Abschließend müssen Sie als Fahrzeughalter bei der Zulassung auch die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II vorlegen können.

Bei vielen Zulassungsstellen wird zudem geprüft, ob Steuerschulden bestehen. Ist dies der Fall, kann die Auto Zulassung mitunter so lange verweigert werden, bis die Schulden beim Finanzamt bereinigt sind. Obligatorisch ist inzwischen bei vielen Zulassungsstellen auch die Einwilligung in das Lastschriftverfahren, über dass die Gebühren und Steuern für die Zulassung eingezogen werden.

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Zulassung von Gebrauchtwagen

Soll ein Gebrauchtwagen zugelassen werden, werden ebenfalls ein gültiger Personalausweis/Reisepass, die eVB und die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II benötigt. Bei älteren Fahrzeugen kann alternativ der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief erforderlich sein, Darüber hinaus müssen Bürger bei der Anmeldung gebrauchter Wagen eine entsprechende Abmeldebescheinigung eingereicht werden. Diese wird den neuen Fahrzeughalter vom früheren Eigentümer ausgehändigt. Ergänzend sind die früheren Kfz-Schilder bei der Behörde einzureichen, vielfach müssen auch aktuelle Nachweise über die Durchführung der Hauptuntersuchung – kurz HU – und der Abgasuntersuchung, der AU, vorgelegt werden.

Auch bei der Gebrauchtwagenzulassung kann je nach Region die Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer erforderlich sein. Eigens um eine Zulassungsbescheinigung I und II müssen sich Fahrzeughalter übrigens nicht bemühen. Kommt es zu einer Ummeldung infolge eines Wohnortswechsels, erledigt die Zulassungsstelle automatisch die Umschreibung von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein in die neuen europaweit umgestellten Dokumente. Die Vordrucke für die Einzugsermächtigung erhalten Verbraucher sowohl bei den Zulassungsstellen selbst als auch bei den Finanzbehörden in ganz Deutschland. Unterschrieben vorliegen diese Schriftstücke auch bei einer Auto Zulassung durch Bevollmächtigte.

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Saisonale Fahrzeugzulassung

Viele Verbraucher machen auch nur von den so genannten Saisonkennzeichen Gebrauch. Ähnlich wie bei vielen Motorradfahrern nutzen Autofans die Art der Autozulassung, um während der wärmeren und trockeneren Monate des Jahres etwa einen Oldtimer oder ein Cabrio zuzulassen, um im Winter nicht weiterhin Kfz-Steuern zahlen zu müssen, ohne dass die Fahrzeuge die Garage irgendwann einmal überhaupt ihr Winterquartier verlassen. Bei einer solchen Auto Zulassung werden die Beitrage in voller Höhe für den gesamten Zeitraum im Voraus fällig.

Ist die vereinbarte Frist abgelaufen, wird das Fahrzeug automatisch abgemeldet in den Datenbanken der Behörden. Eine Teilnahme am Straßenverkehr ist dementsprechend außerhalb der vereinbarten Fristen unter Androhung von Bußgeldern untersagt.

Die Auto Zulassung – dies kann trotz des nicht unbedingt geringen Aufwandes beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen – ist in Deutschland und nicht zuletzt auch in ganz Europa deutlich leichter geworden. Wer rechtzeitig alle Dokumente beisammen und ausgefüllt hat und sich zudem frühzeitig informiert, wann die Zulassungsstelle ihre Pforten öffnet, kann den Zeitaufwand extrem gering halten und vielleicht schon nach einigen Minuten die Behörde wieder verlassen, wenn es keine Rückfragen mehr gibt. Dann gilt es nur noch die Kennzeichen abzuholen und schon steht der aktiven

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Zeit sparen durch Vorbereiten

Wenn Verbraucher ein neues Kfz anmelden möchten, wissen sie schon vor dem Gang zur Zulassungsstelle – denn dort wird die Anmeldung bekanntlich vorgenommen – bereits eines: Für diesen besonderen Behördengang sollte man lieber etwas mehr als zu wenig Zeit einplanen. Auf eng gesteckte Zeitpläne sollte am Tag der Fahrzeuganmeldung besser verzichtet werden, denn bekanntlich dauert es immer dann etwas länger, wenn man eigentlich längst woanders sein müsste.

Einen wichtigen Beitrag zur Verkürzung der Zeitspanne für die Formalitäten können die Bürger selbst leisten. Und zwar mit einer ganz einfachen Vorgehensweise: Wer frühzeitig alle notwendigen Unterlagen beisammen hat, erspart sich, möglicherweise abermals bei der Kfz Zulassungsstelle erscheinen zu müssen, weil man doch wieder etwas vergessen hat.

Verwechseln darf man die Anmeldung vor allem nicht mit dem Abmeldevorgang. Während die Abmeldung auch bequem durch Dritte vorgenommen werden kann, ohne dass eine Vollmacht durch den Fahrzeughalter ausgestellt werden muss, verhält sich die Lage anders, will man ein Auto anmelden lassen durch eine dritte Person, die vielleicht neben dem beruflichen Alltag etwas mehr Zeit hat oder schlicht mehr Sitzfleisch besitzt. Denn das Ausharren auf den Behördenfluren ist ohne Frage nicht jedermanns Sache. Gut, wenn man jemanden kennt, der im Auftrag die Anmeldung vornehmen oder wenigstens den Platz in der Warteschlange der Zulassungsstelle reservieren kann.

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Zulassung selber durchführen?

Wenn Sie Ihr Auto anmelden wollen, können Sie Zeit sparen, indem Sie Ihre Kfz-Kennzeichen direkt online bestellen und mit zur Zulassungsstelle nehmen. Die Zeitersparnis, die ein Online Dienstleister bietet, ist hier nicht von der Hand zu weisen. Weder für die Zulassung noch für die Wahl Ihrer Wunschkennzeichen samt Zubehör müssen Sie hier einen Schritt vor die Tür machen.

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