Motorradkennzeichen

Nummernschild für Biker

Nicht nur Auto-, sondern auch Motorradfahrer kommen nicht ohne Kennzeichen aus. Motorradkennzeichen unterscheiden sich vor allem in ihrer Größe von dem Blech an vierrädigen Vehikeln. Was Sie bei der Wahl Ihres Motorradkennzeichens beachten müssen und wie die Zulassung funktioniert, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Vorgaben für Motorradkennzeichen: Minimalgröße und Engschrift

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Das Motorradkennzeichen unterscheidet sich von anderen Nummernschildern zunächst dadurch, dass nur ein Exemplar nötig ist. Dieses wird am Heck angebracht. Seit 2011 schreibt die Zulassungsverordnung folgende Minimalgröße vor: Breite: 18 cm | Höhe: 20 cm

Vor dieser neuen Maßangabe wurde es oft eng fürs Blech: Der Gesetzgeber schrieb eine Standardbreite von 28 cm vor und Fahrzeughalter mussten gute Gründe vorbringen, um ein schmäleres Motorradkennzeichen führen zu dürfen. Mit der neuen Zulassungsverordnung sind platzsparende Schilder kein Problem mehr. Da eine kleinere Schriftgröße, die sogenannte Engschrift, zulässig ist, sind neben dem Kürzel für den Landkreis oder die Gemeinde nun auch problemlos zwei Buchstaben und drei Ziffern möglich. Natürlich können Sie auch für das Motorrad Ihr Wunschkennzeichen reservieren.

So muss das Motorradkennzeichen angebracht werden​

Auch was die Montage des Motorradkennzeichens betrifft, gibt es gesetzliche Vorgaben. Die untere Kante muss mindestens 30 cm über dem Boden angebracht werden, die obere Kante höchstens 120 cm. Zudem darf die Neigung aus der Senkrechten 30 Grad nicht überschreiten. In einigen Zulassungsbezirken sind spezielle Kennzeichenhalter vorgeschrieben, in denen auch TÜV-Plaketten und Siegel angebracht werden können. Feinstaub-Plaketten sind für Motorräder nicht nötig. Generell gilt, dass das Motorradkennzeichen bei jedem Wetter und jeder Tages- und Nachtzeit gut erkennbar und ggf. beleuchtet sein muss. Hierfür gibt es spezielle, selbstleuchtende Motorradkennzeichen im Handel.

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Welche Kennzeichenart ist sinnvoll?

Da in der Regel nur die Sommermonate gutes Bikerwetter bieten, lohnt sich in den meisten Fällen ein Saisonkennzeichen. Sparen Sie Versicherungsbeiträge und Steuern, in dem Sie Ihr Motorrad nur in einer bestimmten Zeitspanne verwenden. Typisch sind die Monate März bis Oktober, möglich ist aber alles zwischen mindestens zwei und maximal elf Monaten. Der Zulassungszeitraum ist auf dem Saisonkennzeichen vermerkt. Sie wollen Ihr Motorrad nur kurz überführen? Hier kann sich ein Kurzzeitkennzeichen lohnen, das maximal fünf Tage gültig ist. Auch ein Wechselkennzeichen kann für Biker interessant sein, nämlich dann, wenn Sie zwei Motorräder besitzen, die Sie nicht gleichzeitig benutzen. Das Wechselkennzeichen wird beiden Fahrzeugen zugeteilt. Es darf sich aber jeweils nur eins im Straßenverkehr befinden.

So beantragen Sie ein Motorradkennzeichen

Um Ihr Motorrad zuzulassen, bleibt Ihnen der Gang zur Zulassungsbehörde leider nicht erspart. Diese ist in der Regel im Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde angesiedelt. Eine vorherige Terminvereinbarung verkürzt die Wartezeit. Bringen Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeugs folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
  • Führerschein
  • Versicherungsbestätigung
  • Zulassungsbestätigung I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Schriftliche Vollmacht, falls Sie eine andere Person mit der Zulassung beauftragen, und deren Ausweispapiere

Je nach Zulassungsbehörde können noch andere Dokumente erforderlich sein. Informieren Sie sich vorab online oder telefonisch. Falls Sie ein Wunschkennzeichen wollen, können Sie dieses meist auch bereits vorab reservieren. Beachten Sie jedoch, dass trotz Reservierung kein Rechtsanspruch auf die gewünschte Kombination aus Buchstaben und Zahlen besteht. Tipp: Lassen Sie Ihr Motorradkennzeichen erst nach erfolgreicher Zulassung prägen.