Saisonkennzeichen

Das braucht mein Cabrio!

Im Zeitalter von Internet und Smart Phone steht die uneingeschränkte Mobilität ganz oben auf der Beliebtheitsskala moderner Errungenschaften. Doch Mobilität spielt nicht nur in der Kommunikation eine entscheidende Rolle, auch die Nutzung von Fahrzeugen  – ob  Wohnmobile, Oldtimer, Cabrios oder Motorräder – soll immer flexibler werden. Die clevere Alternative zu einer ganzjährigen Anmeldung von Fahrzeugen bieten sogenannte Saisonkennzeichen. Sie geben die Möglichkeit einer Ruhezeit, in der weder eine Versicherung noch eine Kfz-Steuer fällig wird.

saisonkennzeichen

Was sind Saisonkennzeichen und wie funktionieren sie?

Oberflächlich betrachtet gleichen Saisonkennzeichen „normalen“ Kfz-Kennzeichen. Der kleine, aber feine Unterschied befindet sich am rechten Rand des Saisonkennzeichens in Form einer zusätzlichen Information über den Zulassungszeitraum in Monaten. Die durch einen Strich getrennte obere Zahl zeigt den Beginn des Betriebszeitraums an, die untere Zahl steht für den letzten Monat des Zulassungszeitraums. Diese Angaben müssen zusätzlich kongruent im Teil 1 der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein.

Der Betriebszeitraum von Saisonkennzeichen reicht von zwei bis elf Monaten und muss an einem Stück ausgenutzt werden. Für optionale Veränderungen – wie eine Verlängerung oder Verkürzung des Betriebszeitraums – bedarf es neuer Saisonkennzeichen und die Erneuerung der dazugehörigen Versicherung. Saisonale Verkehrsteilnehmer genießen für den abgeschlossenen Saisonzeitraum vollen Versicherungsschutz. In dem Ruhezeitraum darf das Saisonfahrzeug nicht bewegt und auch nicht auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen abgestellt werden. Für den Abschluss einer Ruheversicherung ist der Nachweis einer Garage oder eines privaten Grundstücks erforderlich. Für kurze Probe- oder Überführungsfahrten gibt es das „Rote Kennzeichen“, auch Händlerkennzeichen genannt. Ebenso ist ein Kurzzeitkennzeichen möglich.

Welche Unterlagen sind notwenig zur Beantragung von Saisonkennzeichen?

Die Möglichkeit einer Ummeldung auf Saisonkennzeichen besteht seit dem 1. März 1997. Neben der Ersparnis von Kfz-Steuern und Kfz-Versicherung – einige Versicherungen bieten auch einen Rabatt auf die Prämie an – birgt das Saisonkennzeichen zudem den Vorteil, das Fahrzeug nicht ständig bei einer Zulassungsbehörde ab- und anmelden zu müssen und Zulassungsgebühren zahlen zu müssen. Zur Beantragung eines Saisonkennzeichens bedarf es neben dem Nachweis eines fortlaufenden Versicherungsschutzes folgende Unterlagen:

 

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • eVB-Nummer (statt der früher bekannten „Deckungskarte“)
  • Gültige TÜV-Bescheinigung im Original
  • Kennzeichenschilder

Während Privatpersonen bei der Beantragung von Saisonkennzeichen einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Pass benötigen, müssen Firmen für Saisonkennzeichen zusätzlich eine Gewerbeanmeldung und einen Handelsregisterauszug – nicht älter als drei Jahre – bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen.

Was früher bei der Kfz-Zulassung eines Fahrzeugs die Deckungskarte oder auch Doppelkarte war, ist heute die elektronische Versicherungsbestätigung oder auch eVB-Nummer genannt. Dank der Mobilität durch das Internet können die Angaben zu dem Auto oder Motorrad online eingegeben und beantragt werden.

Auch Wunschkennzeichen sind keine Ausnahme

Mittlerweile sind Wunschkennzeichen mit dem Geburtsjahr oder den Initialen des Vor- und Nachnamen des Fahrzeughalters keine Ausnahme mehr. Aus dem Grund bieten viele Kfz-Zulassungsstellen die Möglichkeit einer kostenlosen Online-Reservierung von Wunschkennzeichen auch für Saisonkennzeichen.

Wer in der beneidenswerten Lage ist, seine motorisierten Lieblinge der Jahreszeit anzupassen, hat mit Saisonkennzeichen eine fantastische Möglichkeit diesen individuellen Wunsch ohne viel Aufwand und mit viel Variablen zu realisieren.