Grünes Kennzeichen

Das Sonderkennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge

Ab und an sind im Straßenverkehr Fahrzeuge mit einem grünen Kennzeichen zu sehen, mit grüner statt schwarzer Schrift auf weißen Nummernschildern. Diese Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit. Oft handelt es sich um Kraftfahrzeuge, Anhänger oder Zugmaschinen aus der Landwirtschaft oder der Forstwirtschaft. Aber auch an anderen Fahrzeugen sind grüne Kennzeichen möglich. Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen grüne Kennzeichen beantragt werden können und wie dies funktioniert.

Grüne Kennzeichen

Eine Frage des Nutzungszwecks

Ob ein grünes Kennzeichen beantragt werden kann, ist keine Frage des Fahrzeugtyps, sondern des Nutzungszwecks. § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) legt fest, wann eine Steuerbefreiung greift. Dies ist vor allem der Fall bei:

  • Fahrzeuge für den Winterdienst und die Straßenreinigung
  • Zugmaschinen (außer Sattelschlepper), Anhänger, Traktoren und andere Fahrzeugen im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz
  • Fahrzeuge zur Beförderung von Molkereierzeugnissen
  • Hilfsgütertransporte
  • Zugmaschinen, Wohnwagen und Wohnmobile im Schaustellergewerbe
  • Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr, des Luft- und Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes sowie solche zur Krankenbeförderung und zum Behindertentransport

Der Halter eines Fahrzeugs mit grünem Kennzeichen muss den Nutzungszweck, der ihn von der Kfz-Steuer befreit, jederzeit nachweisen können. Dies gilt nur für die Antragsstellung, sondern auch für zufällige Verkehrskontrollen.

Steuerbefreite Fahrzeuge ohne grünes Kennzeichen

Interessant zu wissen: Nicht jedes Fahrzeug, das unter die Steuerbefreiung fällt, trägt auch ein grünes Kennzeichen. Ausnahmen sind zum Beispiel:
  • Fahrzeuge von Behörden
  • Fahrzeuge von Diplomaten bzw. konsularischen Vertretungen
  • Linienverkehrsfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen
  • Leichtkrafträder und Kleinkrafträder
  • Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen
  • Fahrzeuge mit einem besonders niedrigen Emissionsausstoß
  • Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
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Ein grünes Kennzeichen beantragen

Um ein grünes Kennzeichen für ein Fahrzeug zu beantragen, das bereits zugelassen ist, müssen Sie sich an das Finanzamt oder das Hauptzollamt wenden. Im letzteren Fall ist dies auch bei jeder Kontaktstelle möglich, die den Antrag an das Hauptzollamt weiterleitet. Im landwirtschaftlichen Bereich beispielsweise benötigen Sie dazu:

  • Den „Antrag auf Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaft“ (Formular 3813)
  • Nachweis, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb besteht, z. B. durch eine Beitragsbescheinigung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Anschließend können Sie das grüne Kennzeichen bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle beantragen. Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
  • eine Vollmacht, falls Sie eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst beauftragen sowie Ausweispapiere der bevollmächtigten Person
  • Bestätigung vom Finanzamt oder dem Hauptzollamt über die Steuerbefreiung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • Nachweis der Abgasuntersuchung
  • sofern es sich um keine neue Zulassung handelt: bisherige Kennzeichen
  • für Betriebe: Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister
  • für Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag sowie Erklärung, auf wen das Fahrzeug mit dem grünen Kennzeichen zugelassen ist, sowie Unterschrift aller Gesellschafter