Ausfuhrkennzeichen

Zur Überführung in einen anderen Staat

Das Ausfuhrkennzeichen wird für den Transport eines in Deutschland abgemeldeten Fahrzeugs ins Ausland benötigt. Die folgenden Informationen zeigen, was beim Einsatz des Kennzeichens zu beachten ist und wie dieses ohne unnötige Mühen und Kosten verwendet werden kann.

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Das Ausfuhrkennzeichen und sein Aussehen

Das Internationale Ausfuhrkennzeichen hat das traditionelle Zollkennzeichen in Deutschland kurz vor der Jahrtausendwende ersetzt. Benötigt wird es ausschließlich für den Export von Kraftfahrzeugen ins Ausland, im Falle einer Überführung des Automobils innerhalb deutscher Grenzen ist das Kurzzeitkennzeichen bzw. das rote Kennzeichen die richtige Wahl.

Seine Optik ähnelt gewöhnlichen, deutschen Kennzeichen mit schwarzen Zahlen auf weißem Grund, der rechte Bereich des Schildes ist rot abgegrenzt und mit einer Zahlenkombination unterlegt. Diese gibt ähnlich wie beim 5-Tages-Kennzeichen das Datum des letzten Tages an, bis zu welchem das Kennzeichen seine Gültigkeit besitzt und somit von Deutschland aus ins Ausland exportiert sein muss.

Wie funktioniert das Ausfuhrkennzeichen genau?

Wie alle etablierten Kfz-Kennzeichen ist das Ausfuhrkennzeichen bei einer zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen. Wenn kein Haupt- oder Firmensitz in Deutschland nachzuweisen ist, kann ein Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht und einem Hauptwohnsitz in Deutschland die Beantragung übernehmen.

Privatpersonen benötigen folgende Unterlagen für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung mit einer schriftlichen, notariell erstellten Vollmacht, wird nur ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigen benötigt
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
  • Versicherungsbestätigung (eVB)
  • HU-Prüfbericht
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (inländisches Bankkonto)
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen sind abmontierte und gesiegelte Kfz-Kennzeichen mitzubringen.

Sind die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, wird durch das Amt eine Zulassungsbescheinigung ausgehändigt. Mit diesem Zulassungsschein kann ein Schildermacher die Spezialschilder anfertigen, die anschließend von der Zulassungsbehörde noch einen speziellen Stempel erhalten. Abschließend werden die Kfz-Kennzeichen wie gewohnt ans abgemeldete Fahrzeug montiert, um dieses auf eigener Achse ins Ausland zu befördern.

Das Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich beschränkt, wobei die Gültigkeit von 15 Tagen bis zu einem Jahr gewählt werden kann. Der Antragsteller sollte für die gewählte Gültigkeitsdauer überlegen, bis zu welchem Zeitpunkt der Export sicher durchgeführt werden kann und welche Strecken das Fahrzeug hierbei zurücklegen muss. Denn genau für diesen Zeitrahmen soll eine Versicherung abgeschlossen werden, anhand deren eigentlich die Dauer der Ausfuhrkennzeichen bestimmt wird.

Was ist bei Steuern und Versicherung zu beachten?

Wie jedes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr benötigen Automobile mit Ausfuhrkennzeichen eine Kfz-Versicherung. Für Exportfahrzeuge wird eine besondere, zeitlich begrenzte Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Jede Versicherungsgesellschaft in Deutschland bietet diesen Schutz zu ihren Standardkonditionen, allerdings wird lediglich der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ohne jede Art von Kaskoleistungen zugesichert. Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt wie bei der regulären Anmeldung eines Fahrzeugs durch Übermittlung der eVB Nummer, was die Versicherung automatisch für ihren Kunden übernimmt.

Die frühere Steuerbefreiung innerhalb der ersten 3 Monate ist seit 1. Juli 2010 entfallen. Somit ist eine Kraftfahrzeugsteuer für die ganze Zeitspanne zu zahlen, in der eine Anmeldung mit Ausfuhrkennzeichen besteht. Die Steuer wird in der Regel per Lastschrift eingezogen. Liegt kein deutsches Konto vor, kann die Kfz-Steuer nach persönlicher Absprache mit der Zulassungsstelle bar bezahlt werden.

Wichtig ist außerdem zu beachten, dass das zum Export vorgesehene Fahrzeug gemäß § 6 Abs. 8 FZV bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden sollte.