Rotes Kennzeichen

Das Händlerkennzeichen für spezielle Fahrten

Rote Kennzeichen sind auch unter der Bezeichnung „Händlerkennzeichen“ bekannt. Dieser Begriff macht schon deutlich: Die Schilder sind nicht für Privatpersonen gedacht, sondern richten sich speziell an Kfz-Betriebe. Nur Oldtimer bilden hier eine Ausnahme.

Rotes Kennzeichen: Wann kommt es zum Einsatz?

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Das Autokennzeichen mit roter Schrift auf weißem Untergrund richtet sich an Autohändler, Kfz-Werkstätten oder Prüfstellen. Mit den Schildern dürfen sie Fahrzeuge im Straßenverkehr einsetzen, die eigentlich noch nicht zugelassen sind. Die Einsatzmöglichkeiten sind allerdings durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Fzv) streng reguliert: Die besonderen Nummernschilder dürfen für Probefahrten und Überführungsfahrten zum Einsatz kommen. Auch eine Prüfungsfahrt durch einen Sachverständigen ist mit roten Kennzeichen möglich.

Bei sämtlichen Fahrten mit einem roten Kennzeichen muss übrigens ein Angehöriger des jeweiligen Betriebes mitfahren. Eine Übertragung an Dritte, egal ob Kfz-Betrieb oder Privatperson, ist entsprechend nicht erlaubt. Eine Mehrfachverwendung ist dagegen erlaubt: Mehrere Fahrzeuge dürfen unter einem roten Kennzeichen gefahren werden, die Nummernschilder sind also klassische Wechselkennzeichen. Die Erkennungszahl roter Schilder für technische Prüfstellen beginnt mit 05, die Erkennungsnummer von Überführungskennzeichen beginnt mit 06.

So erhalten Sie die roten Nummernschilder

Für die Beantragung eines roten Kennzeichens sind die jeweiligen Zulassungsbehörden verantwortlich. Üblicherweise werden die Schilder zunächst befristet zugeteilt, später kann die Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen verlängert werden. Auf der Zulassungsstelle müssen Sie nachweisen, dass Sie ein entsprechendes Gewerbe haben, das zu Verwendung der roten Schilder berechtigt. Am besten informieren Sie sich im Vorfeld, welche Dokumente die für Sie zuständige Behörde benötigt. Eine Gewerbeanmeldung, eine Kopie des Mietvertrages über das Betriebsgelände sowie ein Führungszeugnis des Firmeninhabers sind beispielsweise vielerorts erforderlich. Mit den speziellen Kennzeichen gehen ein spezielles Fahrzeugscheinheft sowie ein Fahrtenbuch einher. Letzteres ist laut Bußgeldkatalog stets im Kfz mitzuführen.

Die Gebühren für rote Kennzeichen können zwischen den einzelnen Zulassungsstellen variieren. Üblicherweise liegen sie zwischen 150 und 200 Euro (Stand: Januar 2017). Zusätzlich unterliegt ein rotes Kennzeichen auch der Autoversicherung bzw. Haftpflichtversicherung sowie Steuer – entsprechend fallen auch hier Kosten an.

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Sonderfall: Oldtimer mit roten Kennzeichen

Ein Sonderfall des roten Kennzeichens ist ein spezielles Nummernschild für Oldtimer. Die Erkennungsnummer beginnt mit einer 07, hinten ist ein H ergänzt. Doch Achtung: Anders als das reguläre H-Kennzeichen berechtigt dieses Zeichen nicht zur regulären Teilnahme am Straßenverkehr. Die Zuteilung ermöglicht dem Fahrzeughalter lediglich Testfahrten und die An- und Abreise rund um spezielle Oldtimerveranstaltungen. Auf der Zulassungsbehörde müssen die Kfz-Besitzer nachweisen, dass sie an diesen Veranstaltungen teilnehmen. Zusätzlich ist üblicherweise ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister Pflicht.