Kfz anmelden

Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Egal ob Sie ein neues Auto oder einen gebrauchten Wagen gekauft haben: Wer mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr unterweg sein, muss zur Kfz-Zulassungsstelle und das Auto anmelden. Doch welche Unterlagen benötigt man eigentlich für eine Kfz Anmeldung? Eine noch bessere Frage: Wer hat im Alltag Zeit, zum Amt zu gehen und lange Wartezeiten in Kauf zu nehmen? Die Auto Anmeldung kann ein langwieriger Prozess sein. Unser Kfz-ummelden.de Tipp: Auto anmelden per Online Dienst.

Auto anmelden - Grundlegendes im Amt

Auto anmelden – ohne Haftpflicht läuft gar nichts

Deutschland gilt in vielerlei Hinsicht weltweit als gern genanntes Beispiel, wenn es darum geht, hohe bürokratische Hürden darzustellen. Häufig werden diese als typisch deutsch und überspitzt ausgeschmückt. Dass es sich bei vielen rechtlichen Vorgaben aber durchaus um ausgesprochen sinnvolle Vorsorgemaßnahmen handelt, wird in diesem Zusammenhang nur allzu gerne vergessen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die obligatorisch ist, um überhaupt ein Auto anmelden zu können. Weitere Informationen zur Kfz-Anmeldung finden Sie auch auf dieser Seite.

Diese pflichtgemäße Versicherungspolice ist dazu gedacht, Opfer in Folge eines Verkehrsunfalls abzusichern. So kommt die Haftpflichtversicherung für den PKW und andere Kraftfahrzeuge dann zum Einsatz, wenn Behandlungskosten für Verletzte oder Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten für die Geschädigten Unfallopfer zu übernehmen sind. Der Gedanke hinter dieser Pflichtversicherung ist der Wunsch, dass die oftmals langwierigen Rechtstreitigkeiten nicht zu Lasten derjenigen gehen dürfen, die bei einem Unfall zu Schaden kommen.

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EVB-Nummer statt der bekannten Doppelkarte

Kann ein Verbraucher keine Codenummer bei der zuständigen Zulassungsstelle vorlegen, können sie kein Auto anmelden. Die besagte Codenummer ist als Ersatz der früher gebräuchlichen Doppelkarte eingeführt worden und ist die Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass eine Haftpflichtversicherung für das anzumeldende Fahrzeug abgeschlossen wurde. Diese neue Vorgehensweise wurde im Rahmen der zunehmenden Europäisierung des Zulassungsverfahrens eingeführt. Einheitliche Registriernummern konnten für die Behörden in diesem Bereich eine deutlich bessere Übersichtlichkeit schaffen. Erwartungsgemäß benötigen deutsche Autobesitzer aber noch weitere Unterlagen, wenn sie ihr Auto anmelden möchten (dies können Sie auch machen lassen mit dem Auto Anmelde-Service auf motosino.de), um so schnell wie möglich am aktiven Straßenverkehr teilnehmen zu können. Wichtig für die Kfz-Anmeldung ist zunächst einmal ein Identifikationsmittel, also wahlweise ein gültiger Reisepass mitsamt der notwendigen Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes oder natürlich ein gültiger Personalausweis.

Verändert haben sich auch andere Aspekte beim Anmeldevorgang, wie die Verbraucher schnell erfahren werden, wenn sie sich darüber informieren, welche Dokumente sie benötigen, um ein Auto anmelden zu können. Waren vormals noch der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein nötig, um eine Anmeldung zu erledigen, werden inzwischen bei Neuwagen die so genannten Zulassungsbescheinigungen I und II eingefordert. Verbraucher, die einen Gebrauchtwagen erwerben, ihr Fahrzeug ummelden oder in den Fahrzeugdokumenten technische Korrekturen eintragen lassen, erhalten nun die Zulassungsbescheinigungen anstelle der bisher üblichen Unterlagen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Fahrzeughalter nun gezwungen sind, Fahrzeugbrief und –schein austauschen zu lassen. Die alten Dokumente sind auch weiterhin gültig.

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Unterschiedliche Anforderungen bei Wagen aus dem Aus- und Inland

Will ein Verbraucher ein Auto zulassen, unterscheiden sich die zu regelnden Formalitäten möglicherweise. So verlangen die Behörden die Vorlage einiger zusätzlicher Unterlagen, falls das anzumeldende Fahrzeug im Ausland erworben wurde. Während alle Fahrzeughalter neben den genannten Punkten meist nur noch den Nachweis zur Haupt- und Abgasuntersuchung (jedoch nur bei Gebrauchtwagen) vorlegen müssen, fordert der Gesetzgeber bei Auslandskäufen oftmals zudem ein so genanntes Vollgutachten zum Fahrzeug vorweisen können. Dieses muss von einer entsprechenden Prüfstelle ausgestellt werden. Handelt es sich bei dem Fahrzeug, dass ein Bürger anmelden will, um einen Wagen, der außerhalb der Europäischen Union erworben wurde, wird zusätzlich eine so genannte Zollunbedenklichkeitsbescheinigung benötigt.

Handelt es sich hingegen um einen Neuwagen aus der EU, ist die Vorlage einer Einfuhrumsatzsteuererklärung erforderlich. Liegen weitere Papiere von ausländischen Behörden vor, sollten diese sicherheitshalber ebenfalls bei der deutschen Zulassungsstelle eingereicht werden. Bei Autos und anderen Kfz aus dem Ausland ist vielfach auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich; diese wird vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt. Vielfach wollen auch Vereine oder Unternehmen ein Auto zulassen. In diesen Fällen verlangen die Zulassungsstellen einen Auszug aus dem Vereinsregister oder – bei Unternehmensanmeldungen – den Gewerbeschein bzw. einen Auszug aus dem Handelsregister. Wird ein Gebrauchtwagen angemeldet, muss der neue Besitzer abschließend eine so genannte Stilllegungsbescheinigung vorlegen, die der Vorbesitzer beim Kauf aushändigen muss.