H-Kennzeichen

Nummernschilder für Oldtimer

Das Kennzeichen für historische Fahrzeuge, auch H-Kennzeichen oder Oldtimerkennzeichen genannt, wurde in Deutschland 1997 als besondere Möglichkeit für Oldtimer eingeführt. Es handelt sich dabei um eine ganz normale Kfz-Zulassung, die speziell für Oldtimer erweitert wurde. Sie bringt interessante Privilegien mit sich und verlangt bestimmte Voraussetzungen.

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Voraussetzungen für den Erhalt eines H-Kennzeichens

Oldtimer werden seit 1. März 2007 einheitlich definiert. Sie müssen nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) mindestens 30 Jahre alt sein bzw. mindestens vor 30 Jahren zum ersten Mal die Straße berührt haben. Außerdem müssen sie im weitestgehenden Maß dem Originalzustand entsprechen und fahrbereit, rostfrei sowie gepflegt sein. Die dritte Bedingung für eine Zulassung mit dem H-Kennzeichen ist, dass das Kraftfahrzeug der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient.

Stellt der Prüfer bei der Hauptuntersuchung fest, dass deutlich jüngere Elemente und Komponenten in den Wagen eingebaut wurden, wie beispielsweise ein stärkerer Motor jüngeren Datums, oder dass der Zustand des Fahrzeugs nicht so gut ist wie vorgeschrieben, wird das H-Kennzeichen verweigert. Kleine Mängel jedoch, die durch den Gebrauch entstanden sind, sind in den meisten Fällen der Ausstellung des H-Kennzeichens nicht hinderlich. Damit wird auch das Kriterium der „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts“ laut § 2 Nr. 22 FZV erfüllt.

Einschränkungen durch das H-Kennzeichen

Wer ein H-Kennzeichen erhalten hat, muss im Prinzip keine Einschränkungen befürchten. Lediglich die gewerbliche Nutzung von Lastkraftwagen und die gewerbliche Vermietung der Oldtimer sind nicht erlaubt. Umweltzonen und Fahrten ins Ausland sind dagegen kein Problem. Ebenfalls kann seit dem 01.10.2017 das H-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden.

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Beantragung

Wer bei der Zulassungsstelle ein Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO vorlegt, kann für seinen Oldtimer ohne weiteres ein H-Kennzeichen beantragen. Das Gutachten für die Zulassung stellen Sachverständige des TÜV oder der Dekra aus. Außerdem müssen folgende Papiere vorgelegt werden:

  • eVB-Nummer
  • ein schriftlicher Antrag
  • Fahrzeugpapiere (Original)
  • Gültige HU und Abgaseuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • ein Nachweis über die Einhaltung der Bau- und Betriebsvorschriften (falls eine Betriebserlaubnis in Deutschland noch nicht erteilt wurde)

Vorteile des Oldtimerkennzeichens

Fahrzeuge mit dem H-Kennzeichen sind naturgemäß älteren Datums, haben oft viele Kilometer hinter sich und verbrauchen im Allgemeinen sehr viel Treibstoff. Dafür sind aber die steuerlichen und versicherungsrechtlichen Vergünstigungen lohnend, wenn das H-Kennzeichen vorliegt. Die Pflicht zur Feinstaubplakette entfällt beim H-Kennzeichen ebenfalls. Bei Versicherungen lässt sich deutlich Geld sparen, denn die Beiträge sind hier günstiger. Das liegt daran, dass Oldtimerbesitzer erfahrungsgemäß ihren Wagen viel vorsichtiger behandeln und auch seltener fahren. Da ein Oldtimer mit den Jahren an Wert gewinnt, ist es übrigens wichtig, darauf zu achten, dass die Versicherungssumme jährlich steigt und dass das kostbare Fahrzeug immer ausreichend seinem Marktwert entsprechend versichert ist.