E-Kennzeichen

Nummernschilder für Elektroautos

Oldtimer und landwirtschaftliche Fahrzeuge haben sie bereits: Besondere Nummernschilder. Jetzt können auch Halter von Elektroautos ein spezielles Kennzeichen beantragen, das sog. E-Kennzeichen. Denn das neue Elektromobilitätsgesetz macht es sich zum Ziel, die allgemeine Akzeptanz von Elektrofahrzeugen zu fördern. Doch welche Vorteile bietet das E-Kennzeichen wirklich?

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Neue Privilegien der E-Kennzeichen

Künftig können Kommunen Elektroautos kostenlose, speziell ausgewiesene Parkplätze, etwa an Ladesäulen, zur Verfügung stellen und die Nutzung von Busspuren, öffentlichen Straßen und Wegen für sie freigeben. Teil des im Juni in Kraft getretenen Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) ist auch, an Autobahnraststätten ein flächendeckendes Netz an Schnellladestationen einzurichten. Dabei ist das E-Kennzeichen Teil eines Maßnahmenpakets des Bundesverkehrsministeriums, um Elektromobilität unter Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zu gesteigerter Akzeptanz zu verhelfen, sprich nachhaltige klimafreundliche Mobilität zu fördern.

 

Privilegiert sind: Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und auch von außen aufzuladende Hybridautos, so genannte Plug-In-Hybridfahrzeuge. Festgelegt wurde eine Schadstoffgrenze von maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer. Dazu muss ein E-Fahrzeug im vollelektronischen Betrieb eine Mindestreichweite von 30 km bewältigen, ab 1. Januar 2018 von 40 km.

Wie fast alle Autoschilder heutzutage, ist auch das neue E-Kennzeichen als klassische Alu- und neuartige Kunststoff-Version erhältlich. Wer das Letztere für sein Auto wählt, handelt im Übrigen gleich zweifach im Sinne der Umwelt, denn die Materialien der 3D Kennzeichen sind recyclingfähig und reduzieren die CO2-Produktion im Vergleich zu einem Kfz-Kennzeichen aus Aluminium – so der Hersteller – auf rund ein Siebtel. Auch die lange Nutzungsdauer macht Kunststoffkennzeichen zu einem nachhaltigen und durchaus sinnvollen Produkt für umweltbewusste Autofahrer.

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Geltungsbereich der E-Kennzeichen

Fahrer der so genannten „Stromer“ können das neue E-Kennzeichen ab sofort beantragen. Ziert den Oldtimer schon lange ein H am Kennzeichen-Ende, sind E-Fahrzeuge künftig unmissverständlich am Buchstaben E zu erkennen, der das eigentliche Kfz-Kennzeichen unmittelbar dahinter ergänzt. Zugeteilt wird das neue E-Kennzeichen auf Antrag – auch dann, wenn es sich um ein Saisonkennzeichen, ein Wechselkennzeichen oder ein grünes Schild handelt. Nicht zugeteilt werden E-Kennzeichen bei Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen sowie bei roten Nummern (so genannten Händlerkennzeichen).

Für welche Fahrzeuge ein Antrag gestellt werden kann, regelt § 2 des Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Entsprechend gelten E-Kennzeichen für die Fahrzeugklassen M1, N1 und N2 (bis 4250 kg Gesamtgewicht), sofern sie mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden dürfen sowie für die Fahrzeugklassen L3e, L4e, L5e und L7e.

Antrag auf Zuteilung von E-Kennzeichen

Das Prozedere ist der H-Kennzeichen Zuteilung ähnlich: Um einen Antrag auf Zuteilung des E-Kennzeichens zu stellen, benötigen Autobesitzer folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • In einigen Fällen wird zusätzlich das COC-Papier verlangt

E-Kennzeichen: Gibt es auch Nachteile?

Kritiker monieren weiterhin die abschreckende Wirkung hoher Anschaffungskosten von Elektroautos und deren noch immer geringe Reichweite. Andere fürchten eine Beeinträchtigung des öffentlichen Nahverkehrs. Umweltverbände kritisieren, dass die Politik auch großvolumige Hybridfahrzeuge fördere, die zwar mit der geforderten Reichweite punkteten, aber im Verbrenner-Modus viel Treibstoff verbrauchten.

Richtig ist, dass der Absatz von Elektroautos den vielversprechenden Prognosen der Autohersteller weit hinterherhinkt. Längst sind keine sechsstelligen Zulassungsquoten erreicht. Jetzt sollen E-Kennzeichen und die damit verbundenen Sonderrechte nicht nur steuerlich, sondern auch im Straßenverkehr, die Attraktivität des Elektroautos steigern. Einige Staaten wie etwa die USA fördern den Kauf umweltfreundlicher Fahrzeuge, deren Kaufpreis im Vergleich zu herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen weiterhin deutlich höher ist. Die Bundesregierung dagegen lehnt derzeit eine staatliche Kaufprämie ab, wenngleich der Bundesrat bereits eine Umweltprämie gefordert hatte: 5000 Euro beim Kauf jedes reinen Elektroautos und 2500 Euro für jedes Plug-In-Hybrid-Fahrzeug.