Wer selbst nicht die Zeit findet, um sein Motorrad anmelden zu lassen, kann sich auch von anderen freundlichen Helfern die Anmeldearbeit abnehmen lassen. In diesem Fall sind meist zwei Vollmachten nötig. Zum einen muss eine grundsätzliche Vollmacht vorliegen, dass die Anmeldung tatsächlich im Auftrag erfolgt. Da wie erwähnt mehrheitlich die Lastschrift-Zustimmung verlangt wird bei der Anmeldung, muss auch hierzu eine Vollmacht vorliegen.
Die vorangegangene Absätze machen recht deutlich klar: Allzu groß ist der Aufwand nicht, wenn Verbraucher ihr Motorrad anmelden wollen. Es geht wie so oft im Leben darum, nicht alles erst kurzentschlossen anzugehen. Liegt das ausgefüllte Antragsformular (denn natürlich ist auch dieses nötig!!!) mitsamt der genannten Dokumente frühzeitig vor, steht der Anmeldung nichts mehr im Wege. Steht man dann noch pünktlich zur Öffnung der Zulassungsstelle vor der Tür, kann die Anmeldung schon nach ein paar Minuten erledigt sein. Manchmal lohnt es sich, lieber etwas früher mit der Planung zu beginnen!