Auto abmelden

Bei Entsorgung und Verkauf gleichermaßen relevant

Ein Kfz begleitet den Besitzer in der Regel einige Jahre lang – dennoch ist irgendwann der Tag des Abschieds gekommen. Ob man beispielsweise ein Auto abmelden muss, weil es verschrottet werden soll oder weil es den Besitzer wechselt, es gibt unterschiedliche Gründe, die eine Kfz-Abmeldung bedingen. Der Weg zur Zulassungsbehörde sollte auch bei einer solchen Kfz-Abmeldung gut vorbereitet werden, damit die Angelegenheit nicht allzu zeitintensiv wird.

Auto abmelden - Grundlegende Informationen

Auto abmelden – wann ist die Kfz-Abmeldung notwendig?

Die Gründe, die dazu führen, dass Verbraucher ihr Auto abmelden oder dies tun müssen, könnten verschiedener nicht sein. Für den einen ist der Anlass eher unerfreulich, weil das über viele Jahre hinweg treue Gefährt einfach keine Zukunft im Straßenverkehr mehr hat und endlich seine letzte Ruhe auf dem Schrottplatz findet. Weniger dramatisch ist es da schon, wenn man seinen Wagen abmeldet, weil das gute Stück einen neuen Besitzer gefunden hat und man sich selbst endlich einen neuen Wagen gönnen kann, für den der vereinbarte Verkaufspreis für „den Alten“ eine hoffentlich ordentliche Anzahlung ist.

Doch mitunter verkaufen Verbraucher ihr Fahrzeug auch deshalb, weil die Kosten für Steuer und Versicherung mit den eigenen monatlichen Einnahmen nicht mehr länger finanziert werden können. Und immer öfter wollen Verbraucher ihr Auto abmelden, weil sie erkannt haben, dass die Fortbewegung von einem Ort zum anderen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht nur weitaus bequemer, sondern häufig auch preiswerter ist. Denn neben den Steuer- und Versicherungskosten steigen auch die Benzinpreise nach Meinung von Experten in den kommenden Jahren weiterhin deutlich an.

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Mit Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugschein und -brief?

Steht der Gang zur Zulassungsstelle auf der Tagesordnung, gilt es einige wichtige Dokumente zusammenzusuchen, ohne deren Vorlage es grundsätzlich nicht möglich ist, ein Kfz abzumelden. Zu diesen Unterlagen gehören einerseits die Kennzeichen (liegt der Termin für die eigentliche Abmeldung in der Zukunft, weil Probefahrten möglich sein sollen, können die Fahrzeughalter auf Wunsch die bekannten roten Nummernschilder bei der Behörde erhalten). Andererseits fordern die Zulassungsstellen den Fahrzeugbrief (oder die Zulassungsbescheinigung II) sowie den Fahrzeugschein (oder Zulassungsbescheinigung I).

Sollte eine Verschrottung – also endgültige Entsorgung – des Fahrzeugs vorgenommen worden sein, ist der bereits weiter oben erwähnten Verwertungsnachweis mit einzureichen. Fehlt nur eines der Dokumente, wird die Zulassungsbehörde keine Abmeldung erlauben. Es lohnt sich, frühzeitig alle Unterlagen zusammenzustellen, um nicht vergebens auf den Fluren der Zulassungsstelle ausharren und am Ende unverrichteter Dinge die Heimfahrt antreten zu müssen.

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Arten der Kfz-Abmeldung

Was auch immer der persönliche Grund sein mag, der zu der Entscheidung führte, das Auto abmelden zu wollen. Bei der Art und Weise der Kfz-Abmeldung unterscheiden sich die verschiedenen Personengruppen grundsätzlich nicht bzw. in nur sehr geringem Ausmaß. Unterschiede zeigen sich lediglich hinsichtlich der Fahrzeugdokumente je nach dem, wie alt das Auto bereits ist. Während Eigentümer von Fahrzeugen älteren Baujahrs bei der Abmeldung den Fahrzeugschein und den Fahrzeugschein mit einreichen müssen bei der Zulassungsstelle, die auch für Abmeldevorgänge zuständig ist, wird bei neueren Kfz oder solchen Fahrzeugen, die nach der EU-weiten Umstellung bereits einmal angemeldet worden sind, die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vonnöten.

Entfallen ist zum Monat März des Jahres 2007 die Entscheidungsnotwendigkeit für Fahrzeughalter, ob eine vorübergehende oder eine endgültige Abmeldung des Autos erfolgen soll. An die Stelle der früheren Wahlmöglichkeit ist eine einheitliche Regelung im Zulassungsrecht gerückt. Diese besagt, dass alle Fahrzeuge zunächst für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren abgemeldet bleiben können. Nur Bürger, die zum Zeitpunkt der Auto-Abmeldung bereits wissen, dass später keine Wiederanmeldung erfolgen wird, haben die Chance, sich für eine dauerhafte Abmeldung entscheiden. Wer dauerhaft ein Auto abmelden möchte oder muss, von dem verlangt die Zulassungsstelle einen so genannten Verwertungsnachweis. Diesen stellt auf Wunsch jede Annahmestelle für Altautos aus.

Kosten und Besonderheiten zur Auto Abmeldung

Wer trotzdem fürchtet, andere wichtige Termine oder den Arbeitsbeginn zu versäumen, weil es doch etwas länger dauert beim Auto abmelden, kann auch einen Bekannten oder Verwandten mit der Abmeldung beauftragen. Im Unterschied zur Kfz-Anmeldung ist für diesen Vorgang nicht einmal eine eigens erstellte Vollmacht für die Vertretung erforderlich. Die Hauptsache ist, alle anderen genannten Unterlagen liegen vor.

Sein Auto abzumelden, ist übrigens nicht nur unter rein bürokratischen Gesichtspunkten wichtig. Wer nämlich sein Auto weiterverkauft, begeht im schlimmsten Falle einen großen Fehler, wenn er oder sie vergisst, das Kfz frühzeitig abzumelden. Wird dies versäumt, werden auch weiterhin Steuern für das Fahrzeug fällig. Gleiches gilt für die Kfz-Versicherung, die zeitnah und unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen gekündigt werden muss. Ist das Auto verkauft, aber noch nicht abgemeldet, können Neubesitzer fröhlich am Straßenverkehr teilnehmen und möglicherweise sogar einen Schaden verursachen. Der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Kasko-Versicherung ein solches Dilemma zu erklären, kann man sich besser ersparen, indem man rechtzeitig daran denkt, dass man das Auto abmelden muss.

Das muss bei der Auto Abmeldung bedacht werden

Weshalb der Verkauf eines Kfz nötig wird, dafür kann es bekanntlich verschiedene Gründe geben. Mancher wird sich vielleicht von seinem bewährten fahrbaren Untersatz trennen wollen, weil er oder sie nach dem Umzug in die neue Wohnung schlichtweg keinen Wagen mehr benötigt, weil die neue Arbeitsstelle nahe der neuen Behausung liegt oder weil das Netz der öffentlichen Verkehrsmittel so gut ist, dass der PKW nicht mehr gebrauchst wird und somit nur unnötig hohe Kosten verursachen würde am zukünftigen Wohnort. Andere müssen ihr Kfz abmelden, weil die Kosten für den alten Wagen allmählich zu hoch sind oder man endlich das nötige Kleingeld für den Traumwagen zusammengespart hat.

Und auch nach einem Unfall, bei dem das Auto einen Totalschaden erleidet, müssen Eigentümer ihr Kfz abmelden. Wieder andere Autobesitzer sind aus Gründen des Umweltschutzes zu dem Entschluss gekommen: Das Auto muss weg. Was immer die Beweggründe sein mögen, in einem Punkt treffen sich all diese Personengruppen wieder. Denn sie alle müssen sich an die übliche Prozedur halten, die von gesetzlicher und somit behördlicher Seite vorgeschrieben ist, um ein Kfz überhaupt abmelden zu können.

Eine wesentliche Erkenntnis, die Verbrauchern auf der Suche nach den richtigen Informationen zum Thema Fahrzeugabmeldung begegnet, ist die, dass es die vormals nötige Alternative zwischen einer zeitweiligen und endgültigen Stilllegung des Fahrzeugs nicht mehr gibt. In allen Fällen sieht der Gesetzgeber inzwischen eine maximale Zeitspanne von sieben Jahren vor. Steht – wie im Falle eines Totalschadens – fest, dass das abzumeldende Fahrzeug nicht binnen dieser Frist erneut für den Straßenverkehr angemeldet werden wird, besteht die Möglichkeit, durch die Einreichung eines so genannten Verwertungsnachweises von einer entsprechenden Stelle zur Annahme von Altfahrzeugen eine endgültige Abmeldung vorzunehmen. Zuständig für die Kfz-Abmeldung ist wie bei der Anmeldung die Kfz-Zulassungsstelle.

Eine schlechte Nachricht für alle, die liebend gerne aus dem warmen Wohnzimmer vom PC aus ihr Kfz abmelden würden: Da die Originaldokumente vorzulegen sind, ist der virtuelle Weg bisher ausgeschlossen. Zum Glück kann die Abmeldung auch durch andere Personen als den eigentlichen Fahrzeughalter erledigt werden. Wer also wegen eines Umzugs oder aus beruflichen Gründen zu beschäftigt ist und bei Freunden oder Verwandten vielleicht noch einen Gefallen offen hat, kann auch andere Personen damit beauftragen, dass sie sich – im schlimmsten aller denkbaren Fälle – mit dem nötigen Sitzfleisch und der Tageszeitung die Stunden im Warteraum der Kfz-Zulassungsstelle um die Ohren schlagen, wie man endlich das Kfz abmelden kann. Manche Dinge brauchen eben auch im digitalen Zeitalter ihre Zeit.

Tipps und Infos für die Abmeldung

Man kann ganz einfach ein KFZ abmelden. Auf dieser Seite wurde bereits ausführlich beschrieben, wie man eine Auto Abmeldung schnell und unkompliziert vornimmt. Im folgenden finden Sie weitere Tipps.

Wenn ein Auto ausgedient hat, meldet man es wieder ab. Schließlich möchte man nicht umsonst die Kraftfahrzeugsteuer sowie den Beitrag für die Kfz-Versicherung entrichten. Durch die Abmeldung wird sowohl der Finanzkasse als auch dem Autoversicherer mitgeteilt, dass das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist. Anschließend wird einem anteilig der zu viel geleistete Beitrag erstattet. Nun gibt es einige Menschen (insbesondere junge Autofahrer) die in Erfahrung bringen möchten, wie man ein Kfz abmelden kann. Sofern man dies noch nie gemacht hat, kann durchaus ein gewisser Erklärungsbedarf bestehen. Wobei an dieser Stelle darauf hinzuweisen ist, dass man ein Auto ganz einfach und unkompliziert abmelden kann. Im Grunde genommen gestaltet sic die Abmeldung sehr einfach und nimmt deshalb auch nur wenig Zeit in Anspruch.

Zunächst einmal muss man wissen, dass nicht nur der Fahrzeughalter (die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist) ein Kfz abmelden kann. Bei der Abmeldung verhält es sich so, dass sie von jeder Person vorgenommen werden kann, die sich im Besitz der erforderlichen Fahrzeugpapiere befindet. Konkret handelt es sich dabei um den Fahrzeugbrief sowie den Fahrzeugschein. Sobald man beide Dokumente auf einer Zulassungsstelle vorlegt, kann man das Kfz abmelden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Abmeldung des Autos auf jeder beliebigen Zulassungsstelle erfolgen kann. Man muss also nicht zwingend die Zulassungsstelle aufsuchen, an welcher das Fahrzeug angemeldet beziehungsweise zugelassen wurde.

Einige Leute werden sich jetzt vielleicht fragen, weshalb es so vergleichsweise einfach ist, ein Auto abzumelden. Die Antwort auf diese Frage ist ganz simpel: Die Möglichkeit der Autoabmeldung wurde bewusst so einfach gehalten, damit sich der Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen einfacher gestaltet. Auf diese Weise ist es nämlich möglich, dass ein Käufer ein Fahrzeug direkt vor Ort und Stelle abholt (somit besteht noch die Zulassung und ein Versicherungsschutz) und es dann bei sich am Wohnort abmeldet.

Natürlich gehört in solch einem Fall auch etwas Vertrauen dazu. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, meldet sein Fahrzeug selbst ab und bietet es erst dann zum Verkauf an. Dann muss sich der Käufer selbst darum kümmern, eine entsprechende Zulassung zu erhalten, damit er sich in der Lage befindet, das Fahrzeug zu transportieren beziehungsweise es im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.

Richtig abmelden - Wer? Womit? Wie lang? Wie viel?

Die Unterscheidung zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung bei der Kfz-Abmeldung wurde durch das neue Zulassungsrecht zum 1.3.2007 aufgehoben. Wer jetzt ein Kfz abmelden möchte, muss sich nicht mehr für eine der beiden Varianten entscheiden. Vielmehr wird das Auto für maximal sieben Jahre außer Betrieb gesetzt. Wer jetzt schon weiß, dass das Kfz auch innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht wieder angemeldet werden soll, kann auch endgültig das Auto abmelden. Hierfür ist dann ein Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle zu erbringen.

Benötigte Unterlagen für die Kfz-Abmeldung:
  •     Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  •     Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  •     Kennzeichenschilder
  •     bei endgültiger Kfz-Abmeldung zusätzlich Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle

Die Kosten für das Auto abmelden betragen in der Regel zwischen 5 und 25 Euro (je nachdem, um welche Art der Kfz-Abmeldung es sich handelt und in welchem Zulassungsbezirk die Abmeldung erfolgt).

Die Kfz-Abmeldung kann in jeder Kfz-Zulassungsstelle vom Fahrzeughalter oder einem Vertreter vorgenommen werden. Eine Vertretungsvollmacht ist hierfür nicht notwendig.

Wenn man privat sein altes Auto verkauft, dann sollte man bedenken, dass man dieses vor dem Verkauf oder unmittelbar nach dem Verkauf auch noch abmelden muss. Es kommt nämlich immer wieder vor, dass Privatpersonen ihren PKW verkaufen aber nicht abmelden – und das ist alles andere als klug. Denn so lange die Kfz Abmeldung nicht vorgenommen wurde, werden weiterhin Kfz-Steuer und die Beiträge für die Kfz-Versicherung fällig.

Abmeldung bei Verkauf des alten Kfz

Am besten meldet man das Fahrzeug bereits vor dem Verkauf ab – schließlich gibt es für Käufer genügend Möglichkeiten um das Fahrzeug trotzdem fahren zu dürfen. Ein gutes Beispiel hierfür ist das rote Nummernschild beziehungsweise Kennzeichnen, welches man bei der Zulassungsstelle beantragen kann. An der Zulassungsstelle nimmt man auch die Kfz Abmeldung vor. Allerdings ist es nicht möglich, dass man ein Auto einfach so abmeldet.

Die Angabe des Kennzeichens beziehungsweise der Nummernschilder reicht längst nicht aus. Stattdessen möchten die verantwortlichen Beamten oder Fachangestellten auch den Fahrzeugschein, den Fahrzeugbrief und die Kennzeichen sehen. Wenn diese nicht vorgelegt werden können, kann auch keine Abmeldung vorgenommen werden. Außerdem ist aus diesem Grund auch keine Abmeldung über das Internet möglich, sondern muss immer noch vor Ort erfolgen.

Wer muss die Kfz-Abmeldung durchführen?

Wer die Abmeldung vornimmt ist übrigens egal. Es ist nicht vorgeschrieben, dass diejenige Person, auf die das Auto zugelassen ist, das Auto auch abmeldet. Somit wird es auch für Angehörige oder den Autokäufer möglich die Kfz Abmeldung vorzunehmen. Das wichtigste Dokument in diesem Zusammenhang ist der Fahrzeugbrief. Wer diesen vorlegt kann das Fahrzeug abmelden. Der Fahrzeugschein spielt nur eine untergeordnete Rolle, letztendlich wird er von der Zulassungsstelle lediglich einbehalten. Die Kennzeichen müssen vorgelegt werden, damit die Marken beziehungsweise Siegel entfernt werden können.

Die Tatsache, dass jeder den Fahrzeugbrief vorlegen kann, den Pkw abmelden kann ist übrigens dann von großem Vorteil wenn man in einer Großstadt wohnt, in welcher an der Zulassungsstelle großer Andrang herrscht. In manchen Städten kann es bis zu einer Stunde oder noch viel länger dauern bis man dran ist. Wenn einem diese Zeit nicht zur Verfügung steht, dann kann man andere Familienmitglieder oder Freunde darum bitten, die Kfz Abmeldung vorzunehmen.