Wechselkennzeichen

Ein Wechselkennzeichen – zwei Fahrzeuge

Bereits seit Juli 2012 ist das Wechselkennzeichen in Deutschland erhältlich. Was sind die Vorteile, was die Nachteile des Wechselkennzeichens und für wen lohnt es sich? Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.

Was genau ist ein Wechselkennzeichen?

Nach dem Vorbild unserer Nachbarn in Österreich und der Schweiz wurde 2012 auch in Deutschland das Wechselkennzeichen eingeführt. Sinn des besonderen Kennzeichens ist es, dem Fahrzeughalter zu ermöglichen, zwei Fahrzeuge der gleichen Kategorie ganzjährig nutzen zu können. Gedachte Zielgruppe waren Fahrer von mehreren Motorrädern, Luxuswagen, Oldtimern oder auch Nutzer von einem Elektroauto und einem regulären Pkw.

Ausgeschlossen von der Vergabe der Wechselkennzeichen sind Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen, rotem Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Fahrzeuge mit einem Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) können hingegen ein Wechselkennzeichen erhalten.

Die Kategorien, bei denen Wechselkennzeichen genutzt werden können, sind folgende:

EG-Fahrzeugklasse
Kategorie
Beschreibung
M1
PKW, Wohnmobil, Oldtimer
Kraftfahrzeuge für Personenbeförderung mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
L
Motorrad, Quad, Trike, Motorroller
Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse
O1
Anhänger
Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Kfz anmelden

Das Nummernschild besteht aus einem fahrzeugbezogenen, austauschbaren Kennzeichenteil und einem starren Teil. Die austauschbaren Kennzeichenschilder sehen wie ein normales Euro-Nummernschild aus, nur das kleine hochgestellte „w“ weist darauf hin, dass es sich um Wechselkennzeichen handelt. Das Wechselelement wird an das Fahrzeug angebracht, das Sie gerade nutzen möchten. Das andere Fahrzeug bleibt derweil in der Garage oder auf einem Privatgrundstück stehen.

Was spricht für Wechselkennzeichen?

Der größte Vorteil der Wechselkennzeichen besteht darin, dass man zwei Fahrzeuge problemlos im Tausch nutzen kann. Ein weiterer Anreiz ist der finanzielle Vorteil, denn Kfz-Versicherer legen sich zum Teil mit Beitragsnachlässen und Vergünstigungen schwer ins Zeug.

  • KFZ-Versicherungsrabatte zwischen 6,5 und 20 Prozent, je nach der Versicherungsgesellschaft
  • Mögliche Vergünstigung bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse
  • Kein umständliches An- und Abmelden mit Saisonkennzeichen mehr
  • Beide Fahrzeuge (gleicher Kategorie) können ganzjährig genutzt werden
  • Bei Dienstfahrzeugen, die auch privat genutzt werden, muss nur für einen Wagen der geldwerte Vorteil versteuert werden

Was spricht gegen Wechselkennzeichen?

Leider wurden die steuerlichen Vorteile, die Österreicher und Schweizer durch das Wechselkennzeichen nutzen können, in Deutschland nicht umgesetzt. Bundesfinanzminister Schäuble sah zu große Verluste bei den Kraftfahrzeugsteuereinnahmen auf den Staat zukommen. Wer seine Fahrzeuge gleichzeitig nutzen möchte, kommt am Saisonkennzeichen und dem normalen Nummernschild für das ganzjährig genutzte Fahrzeug nicht vorbei.

  • Kennzeichenpressung und Gebühren sind preisintensiv
  • Keine steuerlichen Vorteile in der Kraftfahrzeugsteuer
  • Nachteile gegenüber der Nutzung eines Saisonkennzeichens in Hinsicht auf Steuer und Versicherung bei saisonaler Nutzung
  • Nur ein Fahrzeug zur gleichen Zeit nutzbar

Wie bekommt man ein Wechselkennzeichen?

Um ein Wechselkennzeichen zu erhalten, sind folgende Punkte einzuhalten:

  • Beide Fahrzeuge müssen der gleichen Fahrzeugkategorie angehören (M1, L, O1)
  • Es dürfen keine Gebühren- oder Auslagenschulden von zuvor erteilten Zulassungen bestehen
  • Es dürfen keine Kfz-Steuerschulden bestehen
  • Bei der Zulassung durch eine dritte Person muss eine schriftliche Vollmacht vorliegen. Diese muss den Passus „Die Zulassungsstelle darf den Bevollmächtigten über mögliche rückständige Gebühren und Auslagen informieren“ enthalten
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung 1 (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung 2 (Fahrzeugbrief) beider Fahrzeuge müssen vorgelegt werden
3D-Kennzeichen - Closeup
  • Wechselkennzeichen-geeignete elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) muss vorliegen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung der KFZ-Steuer
  • Zuständig ist die Zulassungsbehörde des Bezirks des Hauptwohnsitzes oder der Firmenniederlassung
  • Bei Firmen und Vereinen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle bzw. Auszug aus dem Vereinsregister und der Personalausweis des Vertretungsberechtigten müssen vorliegen
  • Bei Minderjährigen: Personalausweiskopien beider Eltern und eine schriftliche Einwilligung sind erforderlich
  • Die Gebühren der Kraftfahrzeugzulassung, Wechsel der Erkennungsnummer, Wechsel der Kennzeichenart und der Umschreibung müssen vor Ort bezahlt werden

Große grüne und wirtschaftliche Visionen

Die Umwelt sollte im Vordergrund stehen und die Autoindustrie sollte gefördert werden. Der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherer) wollte unter dem Stichpunkt „Elektromobilität“ den Verkauf von Elektroautos ankurbeln. Auch die Verkehrspolitik sah, geführt durch Peter Ramsauer, der damals Bundesverkehrsminister war, in den Wechselkennzeichen den Nachfolger der Abwrackprämie. Frei nach dem Motto: In der Stadt Elektroautos und für lange Strecken Benziner oder Diesel. Leider ist der grüne Wirtschaftswundertraum nicht Realität geworden. Das Geschäft der Automobilindustrie wurde, mangels ausreichender Nachfrage nicht angeschoben und der Run auf die Zulassungsstellen blieb aus. Für wen diese Nummernschild-Variante eine lohnende Ersparnis darstellt, muss im Einzelfall errechnet werden.