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| Auto -und KFZ Versicherung für Autos mit Feinstaubplakette und Rußpartikelfilter. |
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| Bevor Sie mit Ihrem PKW, LKW oder Mofa starten können, müssen Sie Ihr Fahrzeug anmelden. Dazu sind einige Dinge zu beachten. Wir haben für Sie alle Informationen über die nötigen Unterlagen und Kosten zusammengetragen. |
| Anmeldung |
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| Ein Neufahrzeug oder ein gebrauchtes muss bei der jeweiligen Zulassungsstelle des Wohnortes angemeldet werden. Die nötigen Unterlagen ersehen Sie aus der Checkliste. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen anmelden wollen, sollten Sie zusätzlich den Kaufvertrag bei sich haben, da einige Ämter diesen verlangen. Für ein persönliches Wunschkennzeichen müssen Sie ca. 15 Euro extra bezahlen, soweit Ihre Kombination noch verfügbar ist. Für Eurokennzeichen besteht noch keine Pflicht. Sie können sich also ein altes Modell, welches meistens sogar günstiger ist, an Ihr Fahrzeug schrauben. Die Anmeldung kostet um die 20 Euro, für die Schilder sind weitere 30 Euro fällig. |
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| Ummeldung |
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| Auch wenn Sie nur auf die andere Straßenseite ziehen, bei Wohnungs- und Ortswechsel müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden. Dafür bekommen Sie einen neuen Fahrzeugschein ausgehändigt. Zusätzlich zu den gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung, (siehe Checkliste) müssen Sie Ihre alten Nummernschilder mitnehmen. Wenn Sie nur innerhalb Ihres Wohnortes umziehen, können Sie selbstverständlich Ihr altes Kennzeichen behalten. Sollte es Sie in einen neuen Landkreis verschlagen, so benötigen Sie natürlich neue Kennzeichen. Die Ummeldung zieht Ihnen ca. 20 Euro aus der Tasche. Kommen neue Nummernschilder hinzu, kostet das nochmals 30 Euro. |
| Abmeldung |
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| Ist Ihr Fahrzeug schrottreif und wird entsorgt, müssen Sie es vorher stilllegen lassen. Eine vorrübergehende Stillegung über einen längeren Zeitraum ist auch möglich. Dazu müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen: Ihr Gefährt können Sie in ganz Deutschland, bei jedem zuständigen Amt abmelden. Innerhalb Ihres Landkreises kostet das ca. 10 Euro. In anderen Kreisen mit 20 Euro das doppelte. |
| Saisonkennzeichen |
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| Wenn Sie stolzer Besitzer eines Motorrades, Cabrios oder sogar Oldtimers sind und nur in den Sommermonaten damit fahren wollen, sollten Sie sich ein Saisonkennzeichen besorgen. Im Gegensatz zu den Dauerkennzeichen sind diese nur in einem vorher von Ihnen festgelegten Zeitraum von zwei bis elf Monaten gültig. Dieser Zeitraum ist rechts neben dem Ziffernblock und gibt jeweils den ersten und letzten Monat der Zulassung an. Nach diesem Zeitraum ist das Fahrzeug automatisch abgemeldet und darf nicht mehr benutzt oder öffentlich geparkt werden. Bitte beachten Sie auch den Versicherungsschutz für Saisonfahrzeuge. Nicht jede Kraftfahrtversicherung bietet auch spezielle Rabatte an.
Somit loht sich nicht immer ein Saisonkennzeichen. |
| Saisonkennzeichen |
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| Da es in Deutschland keine einheitlichen Gebühren gibt, können wir Ihnen in der folgenden Liste nur durchschnittliche Angaben machen. |
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| Neuzulassung |
25 |
| Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirkes |
20 |
| Umschreibung aus anderen Zulassungsbezirken |
30 |
| Wunschkennzeichen |
15 |
| Wunschkennzeichen mit Reservierung |
25 |
| Abmeldung innerhalb des Zulassungsbezirkes |
5 |
| Abmeldung aus anderen Zulassungsbezirken |
10 |
| Wiederzulassung ohne Halterwechsel |
10 |
| Namens-/Adressänderung |
10 |
| Saisonkennzeichen |
30 |
| Oldtimerkennzeichen |
40 |
| Kurzzeitkennzeichen |
10 |
| Ausfuhrkennzeichen |
50 |
| Umkennzeichnung |
30 |
| Technische Änderungen |
10 |
| Checkliste |
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"Wer es nicht im Kopf hat, der hat es eben in den Beinen"
Damit Sie wissen, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. |
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| Neu: Jetzt können Sie Ihre Autoversicherung einfach online ummelden. Melden Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung an oder melden Sie Ihre Auto-Rechtsschutzversicherung um. Mit dem Ummeldeservice gelingt Ihnen die Ummeldung Ihrer Versicherungen im Handumdrehen. Überzeugen Sie sich selbst! |
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