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Nachsendeauftrag
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Bevor Sie mit Ihrem PKW, LKW oder Mofa starten können, müssen
Sie Ihr
Fahrzeug anmelden. Dazu sind einige Dinge zu beachten. Wir haben für
Sie alle Informationen über die nötigen Unterlagen und Kosten
zusammengetragen.
Anmelden:
Ein Neufahrzeug oder ein gebrauchtes muss bei der jeweiligen Zulassungsstelle
des Wohnortes angemeldet werden. Die nötigen Unterlagen ersehen Sie
aus der Checkliste. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen
anmelden wollen, sollten Sie zusätzlich den Kaufvertrag bei sich
haben, da einige Ämter diesen verlangen.
Für ein persönliches Wunschkennzeichen müssen Sie ca. 15
Euro extra bezahlen, soweit Ihre Kombination noch verfügbar
ist. Für Eurokennzeichen besteht noch keine Pflicht. Sie können
sich also ein altes Modell, welches meistens sogar günstiger ist,
an Ihr Fahrzeug schrauben. Die Anmeldung kostet um die 20 Euro,
für die Schilder sind weitere 30 Euro fällig.
Ummelden:
Auch wenn Sie nur auf die andere Straßenseite ziehen, bei
Wohnungs- und Ortswechsel müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden.
Dafür bekommen Sie einen neuen Fahrzeugschein ausgehändigt.
Zusätzlich zu den gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung, (siehe
Checkliste) müssen Sie Ihre alten Nummernschilder mitnehmen.
Wenn Sie nur innerhalb Ihres Wohnortes umziehen, können Sie selbstverständlich
Ihr altes Kennzeichen behalten.
Sollte es Sie in einen neuen Landkreis verschlagen, so benötigen
Sie natürlich neue Kennzeichen. Die Ummeldung zieht Ihnen ca. 20
Euro aus der Tasche.
Kommen neue Nummernschilder hinzu, kostet das nochmals 30 Euro.
Abmelden:
Ist Ihr Fahrzeug schrottreif und wird entsorgt, müssen Sie es vorher
stilllegen lassen. Eine vorrübergehende Stillegung über einen
längeren Zeitraum ist auch möglich. Dazu müssen Sie folgende
Unterlagen vorlegen: Ihr Gefährt können Sie in ganz Deutschland,
bei jedem zuständigen Amt abmelden. Innerhalb Ihres Landkreises kostet
das ca. 10 Euro. In anderen Kreisen mit 20 Euro das doppelte.
Saisonkennzeichen:
Wenn Sie stolzer Besitzer eines Motorrades, Cabrios oder sogar
Oldtimers
sind und nur in den Sommermonaten damit fahren wollen, sollten Sie sich
ein Saisonkennzeichen besorgen. Im Gegensatz zu den Dauerkennzeichen sind
diese nur in einem vorher von Ihnen festgelegten Zeitraum von zwei
bis elf Monaten gültig. Dieser Zeitraum ist rechts neben dem
Ziffernblock und gibt
jeweils den ersten und letzten Monat der Zulassung an. Nach diesem Zeitraum
ist das Fahrzeug automatisch abgemeldet und darf nicht mehr benutzt oder
öffentlich geparkt werden. Bitte beachten Sie auch den Versicherungsschutz
für Saisonfahrzeuge. Manche Versicherungen bieten keine speziellen
Rabatte an.
Somit loht sich nicht immer ein Saisonkennzeichen.
Gebührenübersicht:
Da es in Deutschland keine einheitlichen Gebühren gibt, können
wir Ihnen in der folgenden Liste nur durchschnittliche Angaben machen.
| Vorgang |
Gebühren
in EURO |
| Neuzulassung |
25
|
| Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirkes |
20
|
| Umschreibung aus anderen Zulassungsbezirken |
30
|
| Wunschkennzeichen |
15
|
| Wunschkennzeichen mit Reservierung |
25
|
| Abmeldung innerhalb des Zulassungsbezirkes |
5
|
| Abmeldung aus anderen Zulassungsbezirken |
10
|
| Wiederzulassung ohne Halterwechsel |
10
|
| Namens-/Adressänderung |
10
|
| Saisonkennzeichen |
30
|
| Oldtimerkennzeichen |
40
|
| Kurzzeitkennzeichen |
10
|
| Ausfuhrkennzeichen |
50
|
| Umkennzeichnung |
30
|
| Technische Änderungen |
10
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Checkliste:
"Wer es nicht im Kopf hat, der hat es eben in den Beinen"
Damit Sie wissen, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Die
Checkliste
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