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Autodaten – wem gehören sie und wer darf sie nutzen?

Die Datensammelwut großer Internet-Konzerne scheint ungebremst, Anbieter kostenloser Smartphone-Apps lassen sich in personenbezogenen Datensätzen bezahlen und Datenschutzbestimmungen sind ständiges Thema im weltweiten Netz. Auch die Automobilindustrie hat den Wert konkreter Informationen über Käufer und Fahrer ihrer Autos längst für sich erkannt und schlägt in dieselbe Kerbe. Und auch hier stellt sich Datenschützern und Haltern die Frage, wer die gesammelte Autodaten überhaupt nutzen, weitergeben oder gar daran verdienen darf?

Welche Daten werden warum gesammelt?

In praktisch jedem Bereich des täglichen Lebens sorgen Vernetzung, Cloud-basierte-Dienste und Anbindungen an das weltweite Netz zu einer teils erheblichen Verbesserung der Lebensqualität – zumindest technisch. Alles soll einfacher, auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sein. Das Smartphone-Navi weist den Weg, der Kühlschrank bestellt Lebensmittel und die heimische Heizung lässt sich unabhängig vom Ort, an dem wir uns befinden, regulieren. Das Auto allerdings blieb dieser Entwicklung lange fern und auf einen recht trägen Fortschritt folgten automatisierte Notrufe nach einem Unfall und Connected-Car-Services, die die Vernetzung mit Smartphone und Internet möglich machten. Inzwischen sammeln Automobilhersteller fleißig an Daten technischer und personenbezogener Natur. Ersteres hat einen für die Allgemeinheit der Autofahrer durchaus nützlichen, offensichtlichen Vorteil, wie etwa Staumeldungen, Verkehrsverzögerungen in Echtzeit oder die Anzeige freier Parkplätze in Ballungsgebieten. Personenbezogene Daten dagegen sind Haltern immer fest zuzuordnen und geben beispielsweise Auskunft über anstehende Inspektionen, Fahrtwege oder Tankgewohnheiten. Je höher der Umfang personenbezogener Daten, umso höher der Nutzen für Versicherer und Dienstleister. Personalisierte Werbung im Fahrzeugdisplay, Werkstatt-Empfehlungen oder auf Präferenzen basierende Shopping-Tipps.

Wem gehören Autodaten?

Während technischen Daten wie beispielsweise Kraftstoff-Verbräuche oder Durchschnittgeschwindigkeiten vor einiger Zeit noch eine datenschutzrechtlich eher untergeordnete Rolle einnahmen, unterliegen auch solche Daten heute den Datenschutzprinzipien, auf die sich die Automobilindustrie und die Datenschutz-Aufsichtsbehörde verständigt haben. Demnach sind alle im Kraftfahrzeug erhobenen Daten personenbezogen, wenn „eine Verknüpfung mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer oder dem Kfz-Kennzeichen vorliegt“. Sprich: Jedem Fahrzeugbesitzer, der ein auf sich zugelassenes Auto fährt, darf über die Verwendung der Daten „selbst bestimmen“ und muss sich jederzeit darüber informieren können, welche Daten durch den Hersteller erhoben und wie diese verwendet werden. Die dazu am 26. Januar 2016 veröffentlichte „Gemeinsame Erklärung der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie des Verbandes der Automobilindustrie“ finden Sie unter: www.vda.de.

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