kennzeichen-gestohlen

Kennzeichen gestohlen? So gehen Sie richtig vor!

Ist ein Kennzeichen gestohlen worden, gibt es einige wichtige Formalitäten zu erledigen: Das alte Kfz-Kennzeichen muss gesperrt und ein neues zugeteilt werden. Je schneller Sie aktiv werden, desto sicherer ist der Wechsel zum neuen Nummernschild. Was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier:

Der erste Schritt beim Verlust der Kennzeichen

Das Autokennzeichen muss bei Verlust unverzüglich gesperrt werden, und das aus gutem Grund. Es ist möglich, dass Nummernschilder entwendet werden, um damit weitere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Aus Beweisgründen ist der erste Weg, nachdem das Kennzeichen gestohlen wurde, der Gang zur Polizei, um den Verlust zu melden und eine Diebstahlanzeige zu erstatten. Der Diebstahl der Nummernschilder bei der Polizei muss allerdings ohne das eigene Fahrzeug erfolgen, denn das Führen des Autos ohne Kfz-Kennzeichen ist nicht statthaft.

Welche Informationen werden benötigt?

Die Diebstahlanzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Das amtliche Kennzeichen (die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer der gestohlenen Schilder)
  • Welches der beiden Kennzeichen gestohlen wurde (sind beide entwendet worden oder nur eines?)
  • Wann der Diebstahl schätzungsweise erfolgte bzw. wann der Verlust bemerkt wurde

Kennzeichen gestohlen gemeldet, Anzeige erstattet und nun?

Ist der Diebstahl des Kennzeichens zur Anzeige gebracht worden, ist der nächste Schritt der Gang zur Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters. Bei der Zulassungsstelle muss aufgrund von Verlust oder Diebstahl ein Antrag auf die Zuteilung eines neuen Kennzeichens gestellt werden. Hier besteht dann auch die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen ausstellen zu lassen, während die alten Kennzeichenschilder für eine bestimmte Zeit gesperrt werden.

Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassungsstelle?

Ist das Kennzeichen gestohlen worden, müssen der Zulassungsstelle verschiedene Unterlagen vorgelegt werden. Dazu gehört ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Ist der Fahrzeughalter verhindert und kann den Antrag auf neue Kennzeichen nicht selbst stellen, kann er einen Vertreter beauftragen. Dieser muss eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters als Nachweis vorlegen und sich selbst mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Handelt es sich um einen minderjährigen Fahrzeughalter, dem die Kennzeichen gestohlen wurden, so muss dieser zusätzlich die Einverständniserklärung sowie die Ausweisdokumente des oder der Sorgeberechtigten vorlegen. Juristische Personen müssen zusätzlich zur Vorlage der Ausweispapiere einen Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung oder einen Vereinsregisterauszug als Legitimationspapier vorlegen.

Wurde das Kennzeichen gestohlen, kommen alte Bekannte zum Einsatz…

Neben der persönlichen Legitimation des Fahrzeughalters oder seiner Vertreter müssen auch Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (alte Bezeichnung) vorgelegt werden. Um die Formalitäten abzuschließen, müssen bei der Behörde noch weitere Nachweise erbracht werden. Dazu gehört eine Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung, eine schriftliche Bestätigung der Diebstahlanzeige bei der Polizei, eine Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer und, sofern nur ein Kennzeichen gestohlen wurde, die Vorlage des noch verbliebenen Kennzeichens.

Wichtige Unterlagen auf einem Blick

  • Personalausweis / Reisepass
  • Vollmacht (falls der Fahrzeughalter vertreten wird)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung im Original
  • Diebstahlanzeige der deutschen Polizei oder eine Verlusterklärung
  • Kennzeichenschilder (falls nur eines der Kennzeichen gestohlen wurde)
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Firmenfahrzeugen)
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten und deren Ausweisdokumente
Brauchen Sie neue Kfz-Kennzeichen?

Bestellen Sie Ihre neuen Nummernschilder online