kfz-verbandkasten

Kfz-Verbandkasten – Das muss hinein

Ein Kfz-Verbandkasten ist für Autofahrer nicht nur Pflicht, sondern kann im Ernstfall sogar Leben retten. Bei der Routine-Kontrolle wirft die Polizei daher stets einen Blick in den Kofferraum. Seit Januar 2014 gibt es mit der DIN 13164 neue Vorgaben für das Erste-Hilfe-Set. Sein Inhalt wurde an neue Erkenntnis aus dem Bereich der Notfallmedizin angepasst. Was passiert nun mit älteren Verbandskästen? Für wen gilt die Vorschrift und wie wird der Notfallkoffer richtig verstaut?

Das gehört in den Kfz-Verbandskasten

Vom Druckverband bis zum Heftpflaster: In den Kfz-Verbandkasten gehört alles, was für die erste Wundversorgung nötig ist. Im Einzelnen muss laut der aktuellen DIN 13164 Folgendes beinhalten:

  • 1 Rettungsdecke (Mindestmaß 210 cm x 160 cm): Damit können Ersthelfer den Verletzten zudecken, damit seine Körpertemperatur nicht fällt
  • 6 Wundkompressen (10 cm x 10 cm): Mit ihnen werden stark blutende Wunden gestillt.
  • 4 Einmalhandschuhe (DIN EN 455) zur sterilen Versorgung von Verletzungen.
  • 3 Fixierbinden (DIN 61634, 8 cm x 4 m)
  • 2 Fixierbinden (DIN 61634, 6 cm x 4 m)
  • 2 Dreiecktücher (DIN 13168)
  • 2 Hautreinigungstücher
  • 2 Verbandpäckchen (DIN 13151, 8 cm x 10 cm)
  • 1 Verbandtuch (DIN 13152, 40 cm x 60 cm) für Brandwunden
  • 1 Verbandtuch (DIN 13152, 60 cm x 80 cm)
  • 1 Verbandpäckchen (DIN 13151, 6 cm x 8 cm)
  • 1 Verbandpäckchen (DIN 13151, 10 cm x 12 cm)
  • 1 Heftpflaster (DIN 13019, 5 m x 2,5 cm)
  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset bestehend aus: 4 Pflasterstrips (2,5 cm x 7,2 cm), 2 Fingerkuppenverbände, 2 Fingerverbände (12 cm x 2 cm), 2 Pflasterstrips (1,9 cm x 7,2 cm), 4 Wundschnellverbände (DIN 13019, 10 cm x 6 cm)
  • 1 Schere (DIN 58279)
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 1 Inhaltsverzeichnis

Die Broschüre und das Inhaltsverzeichnis sollen dem Ersthelfer einen schnellen Überblick darüber geben, was bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu tun ist

Übergangsfrist für ältere Verbandskästen

Neu hinzugekommen sind das 14-teilige Pflasterset, die Feuchttücher zur Hautreinigung und ein Verbandpäckchen der Größe „K“. Seit 2015 dürfen nur noch Kfz-Verbandkästen nach der neuen DIN-Norm verkauft werden. Autofahrer können ihre älteren Sets aber noch so lange verwenden, bis das Verfallsdatum erreicht ist.

Wer muss ein Erste-Hilfe-Set im Fahrzeug haben?

Ein Kfz-Verbandkasten ist für Autos, Lkw, Busse, Wohnmobile und alle anderen Kraftfahrzeuge Pflicht. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung in Paragraf 35h vor. Busse mit mehr als elf Sitzen müssen sogar zwei Kfz-Verbandkästen dabei haben. Motorradfahrer sind in Deutschland von der Vorschrift ausgenommen. Es schadet dennoch nicht, wenn Biker ein Notfallset bei sich haben, zumal in anderen EU-Ländern andere Regeln gelten. So kann eine Spritztour ins Nachbarland Österreich ohne Notfallausrüstung schnell ein paar Euro teurer werden. In Deutschland zahlen Autofahrer ohne Verbandkasten fünf Euro Verwarnungsgeld. Bei der TÜV-Hauptuntersuchung wird das Fehlen als geringer Mangel eingestuft.

Kfz-Verbandkasten richtig verstauen

Die meisten Verkehrsteilnehmer bewahren ihren Kfz-Verbandkasten zusammen mit dem Warndreieck im Kofferraum auf. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Erste-Hilfe-Koffer jederzeit sofort erreichbar sein muss. Einkaufstüten, Gepäck und andere Gegenstände dürfen den schnellen Griff zum Kfz-Verbandkasten daher nicht behindern. Das Verbandsmaterial muss zudem staubgeschützt aufbewahrt werden, was im Kasten der Fall ist.

Brauchen Sie neue Kfz-Kennzeichen?

Bestellen Sie Ihre neuen Nummernschilder online