Auto ummelden

Das Auto zieht mit um

Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich mit jeder Menge Papier-Arbeit auseinandersetzen. Neue Pässe müssen beantragt, Wohnungsunterlagen gesammelt und natürlich auch der gesamte Umzug geplant werden. Doch nicht nur jedes Mitglied der Familie muss am neuen Wohnort gemeldet werden – wer umzieht, muss auch das Auto ummelden. Zieht man in einen neuen Zulassungsbereich hat das natürlich auch Auswirkungen auf das Kfz-Kennzeichen. Wir haben alle wichtigen Fakten für die Auto Ummeldung für Sie gebündelt.

Auto ummelden - Die wichtigsten Dokumente

Alle Dokumente für die Auto Ummeldung gleich wichtig

Abstufungen in wichtige und weniger wichtige Dokumente sind im Grunde nicht möglich. Fehlt nur eines der folgenden Schriftstücke, erntet der Fahrzeughalter mit Ummeldungswunsch nur ein müdes Kopfschütteln der Beamten.

Zu den benötigten Unterlagen gehören die Zulassungsbescheinigungen I und II, den aktuellen TÜV Bericht, bei älteren Fahrzeugen sind alternativ der Fahrzeugschein sowie der Fahrzeugbrief mitzuführen. Bei der Ummeldung wird die entsprechende Umschreibung auf die neuerdings eingesetzten Bescheinigungen Teil I und Teil II erfolgen. Vorliegen muss für die Ummeldung des Kfz auch die Versicherungsbestätigung darüber, dass der Fahrzeughalter eine Kfz-Pflichtversicherung für das umzumeldende Fahrzeug abgeschlossen hat. Hierbei handelt es sich mittlerweile um eine elektronisch zugestellte Bestätigung in Form einer Codenummer, der so genannten eVB-Nummer.

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EVB-Nummer statt der bekannten Doppelkarte

Bei Ummeldungen sind zudem auch die Kfz-Kennzeichen mitzuführen. Natürlich müssen die Antragsteller auch die eigene Identität mittels Vorlage eines Reisespasses und einer Meldebestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder eines Personalausweises nachweisen. Soll die Ummeldung des Kfz durch Dritte erfolgen, wird eine Vollmacht benötigt. Darüber hinaus gehört in der Regel auch eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer zu den obligatorischen Unterlagen für die Ummeldung. Kfz-Nachweise über die Haupt- und die Abgasuntersuchung sind ebenfalls mitzuführen, sofern es sich um Fahrzeuge handelt, bei denen bereits entsprechende Untersuchungen notwendig waren. Als weitere Dokumente kann die Einreichung von Auszügen aus dem Handelsregister, ein gültiger Gewerbeschein oder dem Vereinsregister nötig sein, wenn die Fahrzeuge bereits vormals für Vereine oder gewerbliche Zwecke angemeldet waren oder dies zukünftig geplant ist.

Ganz abgesehen von Informationsbedarf, um zu erfahren, welche Unterlagen man als Fahrzeughalter mitbringen muss, sollten die Besucher der Behörden vor allem einen Punkt beherzigen. Man sollte sich prinzipiell informieren, wann die Behörden ihre Pforten für die Bürger öffnen. Nur so verhindert man, dass man am Tag des Behördenbesuchs vor verschlossenen Türen steht. Mit etwas Glück und der Bereitschaft, früh aufzustehen und pünktlich zur Öffnung der Zulassungsstelle vor Ort zu sein, können Fahrzeuginhaber selbst dafür sorgen, dass die Wartezeit weniger lang ausfällt, als man dies aus eigener Erfahrung bei anderen Behörden vielleicht erwartet hätte.

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Wunschkennzeichen bereits per Web vorbestellbar

Wissenswert für die Verbraucher: Im Rahmen eines Wohnortwechsels in Hessen oder Schleswig-Holstein wird kein neues Kennzeichen benötigt – auch dann nicht, wenn der Umzug die Fahrzeugshalter in einen anderen Kreis oder eine andere Stadt führt. Das alte Kennzeichen kann trotz Ummeldung des Kfz behalten werden. Wunschkennzeichen können von den Verbrauchern inzwischen ohne großen Aufwand per Internet reserviert werden, noch bevor die eigentliche Ummeldung erfolgt. Allerdings ist diese Reservierung natürlich ebenfalls zeitlich eingeschränkt. Auch in diesem Punkt sollte man den Besuch der Zulassungsstelle also nicht gerade auf lange Bank schieben.

Die erforderlichen Unterlagen für die Ummeldung des Kfz unterscheiden sich nicht wesentlich von den Dokumenten, die bei der Anmeldung eines Neuwagens oder Gebrauchtwagens benötigt werden. Ratsam ist es grundsätzlich, sich vor dem Behördengang über die Anforderungen zu informieren, was tatsächlich mitgebracht werden muss. Sich auf die eigene Erinnerung an zurückliegende Ummeldungen von Kfz zu verlassen, hat sonst vielleicht zur Folge, dass der zuständige Sachbearbeiter mitteilen muss, dass man doch das eine oder andere Schriftstück vergessen hat. Dann bleibt den Behördenbesuchern nichts anderes übrig, als zu einem späteren Zeitpunkt nochmals reichlich Zeit mitzubringen und bei der Kfz Zulassungsstelle zu warten, bis man endlich an der Reihe ist mit der Kfz-Ummeldung

Infos zur Auto Ummeldung - Allgemeines und Richtlinien

So manche Maßnahme, die mit einem Umzug verbunden ist, erlaubt den Verbraucher einigen zeitlichen Spielraum. Zu glauben, dass mit einem Umzug eng verknüpfte Ummeldungen grundsätzlich flexibel gehandhabt werden können, erweist sich jedoch rasch als Trugschluss, der möglicherweise sogar Strafzahlungen nach sich ziehen kann, wenn die Bürger Termine und Fristen versäumen. Dazu gehört vor allem alles, was mit Behörden zu tun hat.

So zum Beispiel die Ummeldung des Kfz. In diesem Bereich hat der Gesetzgeber eine vergleichsweise klare Sprachregelung im Gesetz verwendet. Einmal gilt es, eine unverzügliche Ummeldung des Kfz vorzunehmen, um nicht in die Gefahr zu geraten, dass man mit einem Bußgeld gelegt wird durch die zuständige Zulassungsstelle. Wie bei der Höhe der Bußgelder (die meist bei Beträgen von etwa 15 Euro beginnen, zum Teil aber auch deutlich höher ausfallen können) finden sich bei den Ummeldefristen zwischen den verschiedenen Bundesländern Unterschiede in den Angaben.