Oldtimer 1
Oldtimer 2
Saisonkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
Steuerbegünstigungen
Kurzzeitkennzeichen
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Die Straßenschilder kennen Sie ja sicher alle. Aber kennen Sie auch
alle KFZ - Kennzeichen? Was bedeutet das "H" oder "Y"?
Wer bekommt ein rotes Nummernschild? Alle Antworten mit einer Übersicht
der verschiedenen Arten
von Kennzeichen erhalten Sie hier.
Um ein Fahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland legal auf öffentlichen
Strassen bewegen zu können, benötigen Sie neben einem gültigen
Führerschein auch ein amtliches Kennzeichen. Das Eurokennzeichen
mit dem Sternen-Emblem der EU-Mitgliedsstaaten in Gelb und
dem Buchstaben "D" im blauen Feld findet alternativ zum
alten Kennzeichen seit 1995 Verwendung. Seit 2000 ist nurnoch das EU-Kennzeichen
erhältlich.
Oldtimer 1:
Fahrzeuge die älter als 30 Jahre alt sind, dienen der "Erhaltung
des fahrzeugtechnischen Kulturgutes" und werden als Oldtimer gehandelt.
Diese Fahrzeuge erhalten ein spezielles Kennzeichen. Sie werden mit geringeren
Steuern belastet und die Autoversicherungen bieten auch besondere Konditionen
an.

Oldtimer 2:
Wenn Sie Oldtimer in Ihrer Garage sammeln, dann sollten sie eventuell
dieses Kennzeichen beantragen. Das Fahrzeug muss mindestens 20 Jahre alt
sein. Das rote Nummernschild ohne dem "H" beginnt immer
mit einer "07" und ist für mehrere Fahrzeuge verwendbar.
Saisonkennzeichen:
Wenn Sie stolzer Besitzer eines Motorrades, Cabrios oder sogar Oldtimers
sind und nur in den Sommermonaten damit fahren wollen, sollten Sie sich
ein Saisonkennzeichen besorgen. Im Gegensatz zu den Dauerkennzeichen sind
diese nur in einem vorher von Ihnen festgelegten Zeitraum von zwei
bis elf Monaten gültig. Dieser Zeitraum ist rechts neben dem
Ziffernblock und gibt jeweils den ersten und letzten Monat der Zulassung
an. Nach diesem Zeitraum ist das Fahrzeug automatisch abgemeldet und darf
nicht mehr benutzt oder öffentlich geparkt werden. Bitte beachten
Sie auch den Versicherungsschutz für Saisonfahrzeuge. Manche Versicherungen
bieten keine speziellen Rabatte an.
Somit loht sich nicht immer ein Saisonkennzeichen.

Ausfuhrkennzeichen:
Diese Kennzeichen dienen als Ersatz für das frühere ovale
Zollkennzeichen. Wenn ein Fahrzeug ins Ausland überführt werden
soll, kann ein Ausfuhrkennzeichen beantragt werden. Dieses Kennzeichen
wird dann für eine bestimmte Zeit zugeteilt (in der Regel 2 Wochen).
Diese Frist ist abhängig von der bei der Versicherung bezahlten Versicherungsdauer.
Das Fahrzeug muss nach Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens bei der Zulassungsstelle
zur Identitätsprüfung vorgefahren werden. Der rote Rand bestimmt
Monat und Jahr der Gültigkeit. Wird das Kennzeichen länger als
drei Monate zugeteilt, ist das Fahrzeug ab Zuteilung für den Gesamtzeitraum
bis zu maximal einem Jahr kraftfahrzeugsteuerpflichtig. Wenn sie das
Kennzeichen nicht mehr benötigen, dürfen sie es der Müllentsorgung
zuführen, es muss nicht mehr zurückgegeben werden.

Steuerbegünstigungen:
Dieses Kennzeichen bekommen nur Krankenwagen, Landwirtschaftliche Fahrzeuge
und große Transportunternehmen, wenn diese staatlich gefördert
werden. Sie sind somit von der Steuer begünstigt.

Kurzzeitkennzeichen:
Dieses Kennzeichen, beginnt immer mit einer "04" und
gilt nur für maximal 5 Tage. Sie müssen dieses kaufen
um kurzfristig ein Fahrzeug legal im Straßenverkehr zu Bewegen.
Ist das Kennzeichen abgelaufen, können Sie es entsorgen.

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Hier finden Sie die KFZ-Kennzeichen,
geordnet nach Landkreisen
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